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Parlamentarisches Gremium: Schweizer EU-Institutionsabkommen könnte Verfassungsänderung erfordern

Mai 7, 2026
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Parlamentarisches Gremium: Schweizer EU-Institutionsabkommen könnte Verfassungsänderung erfordern
Der Versuch der Schweiz, ihre ins Stocken geratene Beziehung zur Europäischen Union neu zu beleben, stieß am 6. Mai auf ein verfahrenstechnisches Hindernis, als der Politische Institutionenausschuss des Ständerats feststellte, dass das Entwurfspaket für das „institutionelle Abkommen“ eine Verfassungsänderung erfordern würde. Die Einschätzung des Ausschusses – berichtet von Bloomberg – spiegelt Befürchtungen wider, dass das Abkommen die Zuständigkeit der EU in Bereichen wie Freizügigkeit, Koordinierung der Sozialversicherung und Streitbeilegung ausweiten könnte, allesamt Streitpunkte bei früheren Schweizer Volksabstimmungen. Stimmen beide Kammern zu, würde jede Änderung eine obligatorische landesweite Abstimmung erfordern, bei der sowohl die Volksmehrheit als auch die Mehrheit der Kantone zustimmen müssen – eine hohe Hürde, die bereits frühere EU-bezogene Initiativen scheitern ließ. Gegner des Abkommens argumentieren, dass eine engere Angleichung die Zuwanderung aus der EU anheizen und damit Wohnungsmarkt und Lohnniveau belasten könnte. Befürworter entgegnen, dass ein Scheitern des Abkommens den Zugang Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt gefährdet und die grenzüberschreitende Personalplanung erschwert. Für Teams im Bereich globale Mobilität verlängert die Unsicherheit die Probleme bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Entsenderichtlinie. Seit dem Abbruch der Verhandlungen 2021 müssen Schweizer Firmen fragmentierte kantonale Verfahren bei der Entsendung von Mitarbeitenden in EU-Länder bewältigen, während EU-Auftragnehmer in der Schweiz mit bürokratischem Aufwand konfrontiert sind. Ein ratifiziertes institutionelles Rahmenwerk hätte diese Reibungen voraussichtlich verringert; eine Referendumskampagne könnte jegliche Vorteile nun bis weit ins Jahr 2027 verzögern. Unternehmen sollten daher mit anhaltenden regulatorischen Unterschieden rechnen. Personalverantwortliche könnten Notfallpläne erwägen, etwa EU-Projekte in Mitgliedstaaten anzusiedeln, die Schweizer Lizenzen bereits anerkennen, oder lokale Mitarbeitende statt grenzüberschreitender Entsendungen einzusetzen. Positiv ist, dass die Forderung des Ausschusses nach verfassungsrechtlicher Klarheit rechtliche Sicherheit für das letztlich entstehende Modell schaffen könnte und so das Risiko von punktuellen Gerichtsverfahren mindert. Der Bundesrat wird voraussichtlich nach der Sommersession reagieren. Unternehmen mit starker EU-Verflechtung – insbesondere Life-Sciences-Unternehmen in Basel und Tech-Firmen im Zürcher „Crypto Valley“ – werden die Entwicklungen genau verfolgen, da ihre Talentpools von verlässlichen Mobilitätsregeln abhängen.
Quelle: Bloomberg

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