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Schweiz und Frankreich schließen aktualisiertes Steuerabkommen für grenzüberschreitendes Telearbeiten ab

Mai 2, 2026
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Schweiz und Frankreich schließen aktualisiertes Steuerabkommen für grenzüberschreitendes Telearbeiten ab
Schweizer und französische Verhandlungsführer haben eine neue gegenseitige Vereinbarung getroffen, die klärt, wie die beiden Nachbarländer die wachsende Zahl grenzüberschreitender Arbeitnehmer besteuern, die von zu Hause aus arbeiten. Am 1. Mai 2026 in Bern vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekanntgegeben, verankert das Abkommen die seit dem 1. Januar 2026 geltende dauerhafte Ergänzung und ersetzt die temporären Regelungen aus der COVID-Zeit. Im Kern dürfen bis zu 40 % der jährlichen Arbeitszeit eines Grenzgängers im Wohnsitzstaat (meist Frankreich) im Homeoffice verbracht werden, während die Einkommenssteuer weiterhin im Arbeitsstaat (Schweiz) entrichtet wird. Überschreitungen führen zu einer regulären Quellenbesteuerung in Frankreich und erfordern eine Echtzeit-Gehaltsmeldung über die französisch-schweizerische Datenaustauschplattform.

Für multinationale Unternehmen mit Teams rund um den Genfersee und den Jura-Bogen beseitigt die Änderung monatelange Unsicherheiten. Lohnbuchhalter müssen nicht mehr mit halbjährlich auslaufenden parallelen Regeln jonglieren, und das Risiko unerwarteter Steuerforderungen für Mitarbeitende wird deutlich reduziert. Allerdings steigen die Anforderungen an die Compliance: Arbeitgeber müssen eine A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung vorlegen, täglich nachvollziehbare Arbeitsortnachweise führen und die französischen Steuerbehörden informieren, sobald ein Mitarbeiter die 40 %-Grenze erreicht. Anbieter von HR-Software aktualisieren bereits Geolokalisierungs-Plugins, damit Zeiterfassungsdaten automatisch an beide Steuerverwaltungen übermittelt werden können.

Schweiz und Frankreich schließen aktualisiertes Steuerabkommen für grenzüberschreitendes Telearbeiten ab


Aus Mobilitätssicht ist die Vereinbarung ein kleiner Erfolg für die Life-Sciences- und Finanzdienstleistungscluster der Schweiz, deren Talentpools stark von Pendlern aus den angrenzenden französischen Départements abhängen. Die Beibehaltung der Schweizer Besteuerung für bis zu zwei Homeoffice-Tage pro Woche hilft Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben, während die Mitarbeitenden das höhere Nettogehalt durch die Schweizer Quellensteuer behalten. Kantone wie Genf und Waadt sichern sich zudem Einnahmen in Höhe von rund 500 Millionen CHF jährlich, die sonst über die Grenze abwandern würden.

Steuerberater warnen, dass die 40 %-Grenze eine jährliche und keine monatliche Bemessung ist: Ein in Genf ansässiger Ingenieur, der mehr als 92 Homeoffice-Tage überschreitet – etwa wegen eines langen Sommers in Frankreich – wird ab dem ersten Tag progressiv in Frankreich auf alle Homeoffice-Einkünfte besteuert. Unternehmen wird daher empfohlen, „Ampel“-Dashboards zu entwickeln und die Mitarbeitenden rechtzeitig vor der Fußball-Europameisterschaft 2026 sowie der verlängerten Juli–August-Urlaubszeit zu informieren.

Blickt man voraus, planen Bern und Paris, das Regime nach einem Jahr zu evaluieren. Beide Seiten wollen wissen, ob das System mit der zunehmenden Verbreitung hybrider Arbeitsmodelle skaliert und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig sind, um die unbeabsichtigte Entstehung von Betriebsstätten zu verhindern. Für den Moment jedoch haben Grenzgänger und die sie unterstützenden Mobilitätsteams endlich ein stabiles Regelwerk für 2026 und darüber hinaus.
Quelle: Swiss Federal Council – State Secretariat for International Finance

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