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ISD stellt Ausstellung von Empfangsbestätigungen für eingereichte Einwanderungsdokumente ein

Mai 15, 2026
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ISD stellt Ausstellung von Empfangsbestätigungen für eingereichte Einwanderungsdokumente ein
Der irische Einwanderungsdienst (ISD) hat am 14. Mai 2026 stillschweigend eine operative Änderung eingeführt: Das Ministerium wird künftig keine Eingangsbestätigungen mehr versenden, wenn Antragsteller zusätzliche Unterlagen oder Statusanfragen per Post einsenden. Ziel ist es, die Mitarbeiterressourcen von administrativen Bestätigungen hin zur Entscheidungsfindung zu verlagern. Laut ISD ist das Postaufkommen aufgrund der Rekordnachfrage bei Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen stark angestiegen; die Bearbeitungszeiten für einige Kategorien liegen inzwischen über 12 Wochen. Durch den Wegfall der Eingangsbestätigungen erwartet die Behörde, die Kapazitäten von sechs Vollzeitstellen wieder direkt in die Fallbearbeitung zu lenken und so die Standardbearbeitungszeiten bis Jahresende um mindestens zwei Wochen zu verkürzen. Antragsteller können weiterhin Originaldokumente per Einschreiben senden; der Nachweis der Zustellung erfolgt jedoch künftig ausschließlich über die Sendungsverfolgung der Post und nicht mehr über eine ISD-Quittung. Das Ministerium empfiehlt dringend, die meisten Nachreichungen über das Online-Kundenportal hochzuladen, wo sie automatisch den Akten zugeordnet werden können. Für Mobility-Manager bedeutet die Änderung den Wegfall einer Papierdokumentation, auf die viele Unternehmen für Prüfungszwecke angewiesen waren – ein potenzielles Problem für regulierte Branchen, die Nachweise über Arbeitsberechtigungen erbringen müssen. Berater raten Arbeitgebern, zeitgestempelte Screenshots aus dem Portal zu speichern und die Sendungsverfolgung in ihre Compliance-Richtlinien zu integrieren. Obwohl die Maßnahme als vorübergehend angekündigt wurde, räumen die Verantwortlichen ein, dass eine Rücknahme unwahrscheinlich ist. Stattdessen ist sie Teil einer umfassenderen Digitalisierungsstrategie, die bis 2028 90 % der Einwanderungsvorgänge online abwickeln soll – nach dem erfolgreichen „No-Counter“-Modell des Passamts.
Quelle: Immigration Service Delivery (Department of Justice, Home Affairs and Migration)

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