
Das Büro des Premierministers in Polen hat einen Entwurf für Änderungen (Projekt UD408) veröffentlicht, der einen sogenannten „stillschweigenden Zustimmungsmechanismus“ im Ausländergesetz einführen soll. Dem Vorschlag zufolge gilt ein Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt oder eine Einzelerlaubnis als genehmigt, wenn der Woiwode (Provinzgouverneur) innerhalb von 60 Tagen keine Entscheidung trifft. Hintergrund ist ein beispielloser Anstieg der Anträge: Im Jahr 2025 stellten über 509.000 Drittstaatsangehörige einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt, davon wurden mehr als 328.000 genehmigt, so das Amt für Ausländer. Arbeitgeber beklagen, dass monatelange Wartezeiten qualifizierte Fachkräfte dazu zwingen, Einsätze zu verschieben, Projekte zu verzögern oder Polen zu verlassen, um einen Visumsüberschreitung zu vermeiden. Die Regierung argumentiert, dass verlässliche Fristen notwendig sind, um Investitionen zu sichern und Unternehmen bei der Besetzung von 500.000 offenen Stellen – insbesondere in IT, Logistik und Produktion – zu unterstützen. Der Entwurf beschränkt die stillschweigende Genehmigung auf Staatsangehörige „niedriger Migrationsrisikoländer mit hohem Entwicklungsstand“ und schließt Personen aus, die im Schengener Informationssystem oder auf Polens Liste unerwünschter Personen vermerkt sind. Sicherheitsbehörden können eine Erlaubnis auch nachträglich widerrufen, wenn bei der Nachprüfung Gefahren für die öffentliche Ordnung festgestellt werden. Bei Verabschiedung im zweiten Quartal 2026 wäre Polen eines der wenigen EU-Länder, das die stillschweigende Genehmigung im Einwanderungsrecht verankert. Global Mobility Manager sollten neue Onboarding-Checklisten vorbereiten, da ein größerer Anteil der Mitarbeitenden möglicherweise innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung ohne physische Aufenthaltskarte mit der Arbeit beginnen kann. Unternehmen müssen zudem daran denken, die Karte nach Druck abzuholen; unterbleibt dies, könnte die stillschweigend erteilte Erlaubnis ungültig werden. Schließlich ist mit einer strengeren Prüfung der Anträge zu rechnen: Woiwode-Ämter werden unvollständige Unterlagen voraussichtlich konsequenter ablehnen, um die 60-Tage-Frist nicht auszulösen. Eine sorgfältige Dokumentenqualität von Anfang an wird daher für Arbeitgeber, die von der schnelleren Regelung profitieren wollen, entscheidend sein.
Quelle: Remix News
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