
Im Amtsblatt vom 9. Juni veröffentlicht und ab dem 12. Juni 2026 gültig, überarbeitet das Dekret 2026-463 zentrale Kapitel des französischen Ausländergesetzes (CESEDA) zur Einreise und zum Aufenthalt von Ausländern sowie zum Asylrecht. Die Maßnahme bringt die nationalen Vorschriften im Vorfeld des Inkrafttretens des Migrations- und Asylpakts in Einklang mit EU-Richtlinien. Das Dekret präzisiert, unter welchen Bedingungen Asylsuchende den Anspruch auf staatlich finanzierte Wohnbeihilfen, Tagesgelder und Krankenversicherung verlieren können. Nach dem neuen Artikel D551-16 können Antragsteller, die ein Unterkunftsangebot ablehnen oder die Hausordnung verletzen, nach einer formellen Verwarnung mit Leistungskürzungen rechnen. Wiederholte Verstöße führen zum dauerhaften Entzug der Leistungen für die Dauer des Verfahrens. Zudem sind die Präfekturen verpflichtet, schriftliche Begründungen für jede Leistungsaussetzung vorzulegen, und es wird ein beschleunigtes Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingeführt – eine von NGOs geforderte Schutzmaßnahme. Für Fachkräfte im Bereich Mobilität, die humanitäre Überstellungen oder innerbetriebliche Schutzsuchende betreuen, ist die wichtigste operative Neuerung der Zeitpunkt: Das Dekret gilt für Ausländer, die ab dem 12. Juni einen Asylantrag stellen oder deren vorheriger Antrag ab diesem Datum offiziell registriert wird. Bestehende Leistungsempfänger bleiben nach den alten Regeln versorgt. Unterkunftsanbieter und Umzugsfirmen müssen ihre internen Richtlinien anpassen, Mitarbeiter zu den neuen Sanktionen schulen und mehrsprachige Musterschreiben vorbereiten. Arbeitgeber, die geflüchtete Arbeitnehmer aus humanitären Gründen beschäftigen, sollten mögliche private Wohnhilfen einplanen, falls der Antragsteller staatliche Unterstützung verliert. Das Innenministerium betont, dass die Reform Missbrauch eindämmen und Betten in einem überlasteten Aufnahmesystem freimachen soll. Menschenrechtsorganisationen befürchten hingegen, dass dadurch besonders schutzbedürftige Antragsteller in Obdachlosigkeit gedrängt werden könnten, was ihre Integration in den Arbeitsmarkt verzögern würde.
Quelle: Legifrance
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