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Amt für internationalen Schutz veröffentlicht neues Portal für Antragsteller vor dem 12. Juni

Juni 13, 2026
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Amt für internationalen Schutz veröffentlicht neues Portal für Antragsteller vor dem 12. Juni
Zum Start des EU-Migrationspakts hat das irische Amt für internationalen Schutz (IPO) ein spezielles Online-Portal für Antragsteller eingerichtet, die ihren Antrag vor dem 12. Juni 2026 gestellt haben. Die Webseite bündelt Informationen zu Interviewphasen, Überstellungen nach der EU-Dublin-Verordnung, Berufungen und freiwilliger Rückkehr. Antragsteller können nun den Status ihres Verfahrens verfolgen, ihre vorläufigen Aufenthaltstitel online verlängern und auf Broschüren in 20 Sprachen zugreifen. Das IPO hofft, dass die Selbstbedienungsfunktionen die Anrufzahlen im Callcenter reduzieren und die Mitarbeiter für inhaltliche Entscheidungen entlasten. Für Arbeitgeber bietet das Portal einen klareren Überblick über den Verlauf eines Mitarbeitenden, was die Planung von Vertragsverlängerungen oder die Zuordnung von Lohnsteuerklassen, die an die Arbeitserlaubnis gebunden sind, erleichtert. Personalabteilungen sollten ihre Mitarbeitenden ermutigen, eine E-Mail-Adresse beim IPO zu hinterlegen, um automatische Benachrichtigungen zu Interviewterminen oder Dokumentenanfragen zu erhalten. Anwaltskanzleien begrüßen die Transparenz, warnen jedoch, dass Datenschutzzustimmungen möglicherweise keinen Zugriff Dritter abdecken; Arbeitgeber sollten daher vor Einsicht in das Portal eines Mitarbeitenden eine schriftliche Erlaubnis einholen. Das IPO betont, dass die DSGVO-Konformität gewährleistet ist und nur der Antragsteller über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung den Zugang für Vertreter freigeben kann. Da Antragsteller nach dem 12. Juni ein anderes Portal nutzen, müssen Mobilitätsberater beim Onboarding neuer Mitarbeitender den korrekten Link prüfen, zumal die beiden Systeme derzeit ähnlich aussehen.
Quelle: International Protection Office

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