
Nach 13 Jahren festgefahrener Verhandlungen haben die EU-Abgeordneten am 15. Juni eine vorläufige Einigung erzielt, die die Verordnung 261/2004 – das Regelwerk für Entschädigung, Betreuung und Information von Flugreisenden – grundlegend modernisiert. Das Abkommen, das die italienische Tageszeitung Corriere della Sera am 16. Juni enthüllte, muss noch im nächsten Monat vom Europäischen Parlament bestätigt werden, wird aber voraussichtlich breite Zustimmung finden.
Das Paket reagiert auf den Boom von Billigfluggesellschaften und Online-Ticketvermittlern, der den europäischen Luftverkehr seit der Entstehung der ursprünglichen Regeln vor über zwei Jahrzehnten grundlegend verändert hat. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Verpflichtung zur „vollständigen Preistransparenz“: Jeder angezeigte Flugpreis – egal ob auf der Website der Airline, einer Metasuchmaschine oder einer Reiseverwaltungsplattform – muss nun ein Handgepäckstück enthalten. Ziel ist es, das sogenannte „Drip Pricing“ zu beenden, bei dem verpflichtende Zusatzkosten erst in den letzten Buchungsschritten auftauchen und so den Preisvergleich für Geschäftsreisende erschweren.
Weitere zentrale Punkte: Die Kernregelung, dass Entschädigungen erst ab einer Verspätung von drei Stunden gezahlt werden, bleibt bestehen, trotz Lobbyversuchen, die Grenze auf sechs Stunden anzuheben. Fluggesellschaften können weiterhin auf höhere Gewalt verweisen, doch eine detaillierte (wenn auch nicht abschließende) Liste außergewöhnlicher Umstände wurde gesetzlich verankert, um Missbrauch zu verhindern; darin werden ausdrücklich Streiks im Bodenpersonal, der Flugsicherung oder der Flughafensicherheit genannt – ein häufiges Sommerproblem in Italien.
Auch Familien profitieren: Zuschläge für Sitzplatzreservierungen von Kindern unter 14 Jahren, die neben einem Elternteil sitzen, sind verboten, ebenso Gebühren für mobilitätseingeschränkte Passagiere, die neben einer Begleitperson sitzen.
In der Praxis müssen italienische Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen – von Modehäusern in Mailand bis zu Automobilzulieferern in Emilia-Romagna – ihre Buchungstools und Reisekostenrichtlinien anpassen, sobald die Maßnahmen voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2027 in Kraft treten. Reiseverantwortliche begrüßen die Klarheit, warnen jedoch, dass die Pflicht, Handgepäck im Grundpreis einzuschließen, die Einstiegspreise erhöhen könnte. Billigfluggesellschaften mit Basen in Rom-Fiumicino und Bergamo haben bereits angedeutet, dass „Basic-No-Bag“-Tarife weiterhin angeboten werden, jedoch anders dargestellt.
Für Mobilitätsmanager lautet die Botschaft klar: Reisende besser informieren, Firmenbuchungsverträge überprüfen und sicherstellen, dass Betreuungsprozesse (Essensgutscheine, Hotelumbuchungen, digitale Unterstützung) den verschärften Standards entsprechen.
Obwohl die endgültige Zustimmung noch aussteht, ist der Fahrplan gesetzt – und italienische Passagiere können sich auf transparentere und durchsetzbare Rechte in der gesamten EU freuen.
Das Paket reagiert auf den Boom von Billigfluggesellschaften und Online-Ticketvermittlern, der den europäischen Luftverkehr seit der Entstehung der ursprünglichen Regeln vor über zwei Jahrzehnten grundlegend verändert hat. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Verpflichtung zur „vollständigen Preistransparenz“: Jeder angezeigte Flugpreis – egal ob auf der Website der Airline, einer Metasuchmaschine oder einer Reiseverwaltungsplattform – muss nun ein Handgepäckstück enthalten. Ziel ist es, das sogenannte „Drip Pricing“ zu beenden, bei dem verpflichtende Zusatzkosten erst in den letzten Buchungsschritten auftauchen und so den Preisvergleich für Geschäftsreisende erschweren.
Weitere zentrale Punkte: Die Kernregelung, dass Entschädigungen erst ab einer Verspätung von drei Stunden gezahlt werden, bleibt bestehen, trotz Lobbyversuchen, die Grenze auf sechs Stunden anzuheben. Fluggesellschaften können weiterhin auf höhere Gewalt verweisen, doch eine detaillierte (wenn auch nicht abschließende) Liste außergewöhnlicher Umstände wurde gesetzlich verankert, um Missbrauch zu verhindern; darin werden ausdrücklich Streiks im Bodenpersonal, der Flugsicherung oder der Flughafensicherheit genannt – ein häufiges Sommerproblem in Italien.
Auch Familien profitieren: Zuschläge für Sitzplatzreservierungen von Kindern unter 14 Jahren, die neben einem Elternteil sitzen, sind verboten, ebenso Gebühren für mobilitätseingeschränkte Passagiere, die neben einer Begleitperson sitzen.
In der Praxis müssen italienische Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen – von Modehäusern in Mailand bis zu Automobilzulieferern in Emilia-Romagna – ihre Buchungstools und Reisekostenrichtlinien anpassen, sobald die Maßnahmen voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2027 in Kraft treten. Reiseverantwortliche begrüßen die Klarheit, warnen jedoch, dass die Pflicht, Handgepäck im Grundpreis einzuschließen, die Einstiegspreise erhöhen könnte. Billigfluggesellschaften mit Basen in Rom-Fiumicino und Bergamo haben bereits angedeutet, dass „Basic-No-Bag“-Tarife weiterhin angeboten werden, jedoch anders dargestellt.
Für Mobilitätsmanager lautet die Botschaft klar: Reisende besser informieren, Firmenbuchungsverträge überprüfen und sicherstellen, dass Betreuungsprozesse (Essensgutscheine, Hotelumbuchungen, digitale Unterstützung) den verschärften Standards entsprechen.
Obwohl die endgültige Zustimmung noch aussteht, ist der Fahrplan gesetzt – und italienische Passagiere können sich auf transparentere und durchsetzbare Rechte in der gesamten EU freuen.
Quelle: Corriere della Sera