
Die Anwaltskanzlei Klev & Vera aus Barcelona veröffentlichte am 18. Juni eine ausführliche Orientierungshilfe, die erklärt, wie das neue Ein- und Ausreisesystem der EU (EES) Drittstaatsangehörige betrifft, die in Spanien leben oder durchreisen. Seit dem Start des Systems am 10. April werden bei der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum alle Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern sowie deren Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank erfasst. Inhaber einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis (TIE) sind grundsätzlich ausgenommen, doch weist die Kanzlei auf mehrere Grauzonen hin – etwa bei ausstehenden Verlängerungen oder laufenden Anträgen –, in denen Reisende dennoch erfasst werden könnten. Überzieher werden automatisch erkannt, was das Risiko von Bußgeldern oder Wiedereinreiseverboten erhöht. Die Orientierungshilfe empfiehlt multinationalen Arbeitgebern, ihre Mitarbeitenden zu informieren, auf gültige Aufenthaltstitel zu achten und an den Flughäfen Madrid-Barajas und Barcelona-El Prat mehr Zeit einzuplanen, da in den ersten Wochen Wartezeiten von bis zu sechs Stunden gemeldet wurden. Das EES hat zudem Auswirkungen auf den steuerlichen Wohnsitz: Da die Grenzbehörden nun genaue Aufzeichnungen über die in Spanien verbrachten Tage führen, wird die Agencia Tributaria Abweichungen zu den selbst angegebenen Wohnsitzen leichter erkennen können. Unternehmen, die Mitarbeitende im Pendelverkehr entsenden, sollten ihre 90/180-Tage-Compliance-Tracker überprüfen. Langfristig ist das EES eine Voraussetzung für die Einführung der ETIAS-Reisegenehmigungen, die nun für Mitte 2027 geplant sind. Mobility-Teams in Unternehmen sollten daher mit einer weiteren Digitalisierung der EU-Grenzformalitäten rechnen und biometrische Compliance-Prüfungen in ihre Reiseverwaltungsprozesse integrieren.
Quelle: Klev & Vera Abogados