
Im Amtsblatt vom 18. Juni 2026 veröffentlicht, aktualisiert das Königliche Dekret 487/2026 den Rahmen für die Erstausbildung und die kontinuierliche Weiterbildung von Lkw- und Busfahrern (CAP) in Spanien. Die Reform setzt die EU-Richtlinie 2022/2561 um und bringt mehrere mobilitätsrelevante Neuerungen mit sich.
Erstens können nun bis zu 30 Prozent der verpflichtenden Präsenzstunden in zertifizierten virtuellen Klassenräumen absolviert werden – eine Option, die bisher nur während der COVID-19-Pandemie erlaubt war. Diese Maßnahme soll dem akuten Fahrermangel entgegenwirken, indem die Ausbildung insbesondere für Beschäftigte in ländlichen Regionen oder auf internationalen Einsätzen leichter zugänglich wird.
Zweitens wird die umstrittene Pflicht zur Nutzung biometrischer Anwesenheitssysteme aufgehoben; stattdessen sind papierbasierte oder digitale Anmeldemethoden zulässig, sofern sie den spanischen Datenschutzbestimmungen entsprechen.
Drittens werden die Prüfungsprotokolle verschärft, um den Einsatz verdeckter Kommunikationsgeräte bei theoretischen Prüfungen zu unterbinden.
Transportunternehmen und Umzugsdienstleister sollten ihre Planung der Fahrermobilität überdenken. Die virtuelle Ausbildung ermöglicht es dem Personal, Teile des CAP während Auslandsaufenthalten zu absolvieren, wodurch Ausfallzeiten zwischen den Einsätzen reduziert werden. Praktische Module, darunter Fahrübungen zur Verkehrssicherheit, bleiben jedoch weiterhin ausschließlich in Präsenz durchzuführen, weshalb eine sorgfältige Terminplanung unerlässlich ist.
Betreiber, die Nicht-EU-Fahrer über die spanische Mangelberufsliste beschäftigen, müssen zudem beachten, dass ein gültiger CAP Voraussetzung für die Erteilung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist. Die frühzeitige Nutzung der neuen E-Learning-Möglichkeiten kann die Einarbeitung beschleunigen und die Bearbeitungszeiten für Visa verkürzen.
Erstens können nun bis zu 30 Prozent der verpflichtenden Präsenzstunden in zertifizierten virtuellen Klassenräumen absolviert werden – eine Option, die bisher nur während der COVID-19-Pandemie erlaubt war. Diese Maßnahme soll dem akuten Fahrermangel entgegenwirken, indem die Ausbildung insbesondere für Beschäftigte in ländlichen Regionen oder auf internationalen Einsätzen leichter zugänglich wird.
Zweitens wird die umstrittene Pflicht zur Nutzung biometrischer Anwesenheitssysteme aufgehoben; stattdessen sind papierbasierte oder digitale Anmeldemethoden zulässig, sofern sie den spanischen Datenschutzbestimmungen entsprechen.
Drittens werden die Prüfungsprotokolle verschärft, um den Einsatz verdeckter Kommunikationsgeräte bei theoretischen Prüfungen zu unterbinden.
Transportunternehmen und Umzugsdienstleister sollten ihre Planung der Fahrermobilität überdenken. Die virtuelle Ausbildung ermöglicht es dem Personal, Teile des CAP während Auslandsaufenthalten zu absolvieren, wodurch Ausfallzeiten zwischen den Einsätzen reduziert werden. Praktische Module, darunter Fahrübungen zur Verkehrssicherheit, bleiben jedoch weiterhin ausschließlich in Präsenz durchzuführen, weshalb eine sorgfältige Terminplanung unerlässlich ist.
Betreiber, die Nicht-EU-Fahrer über die spanische Mangelberufsliste beschäftigen, müssen zudem beachten, dass ein gültiger CAP Voraussetzung für die Erteilung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist. Die frühzeitige Nutzung der neuen E-Learning-Möglichkeiten kann die Einarbeitung beschleunigen und die Bearbeitungszeiten für Visa verkürzen.
Quelle: Boletín Oficial del Estado
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