
Firmen-Immigrationsteams erhielten lang ersehnte gute Nachrichten, als ein Bundesgericht in Rhode Island am 5. Juni vier interne USCIS-Richtlinien aufhob, die die Bearbeitung der meisten Anträge von Staatsangehörigen aus fast 40 „Reiseverbots“-Ländern eingefroren hatten. Die USCIS bestätigte die Entscheidung öffentlich am 11. Juni – doch zwei Wochen später berichten Praktiker, dass die Bearbeitungszeiten in der Praxis weiterhin stagnieren.
Am 19. Juni schrieb M. Alejandra Vargas, Partnerin bei Duane Morris, dass Arbeitgeber noch keine „bedeutenden Verbesserungen bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit“ für H-1B-Transfers, L-1-Verlängerungen und Statusanpassungen sehen, die von den inzwischen aufgehobenen Programmen „Global Asylum Hold“, „Benefits Hold“, „Comprehensive Re-Review“ und „Country-Specific Factors“ betroffen sind. Die öffentliche Stellungnahme der Behörde verschaffe Antragstellern zwar eine Verhandlungsgrundlage, setze jedoch nicht automatisch die lange pausierten Fälle wieder in Gang.
Für Fälle mit Premium-Bearbeitung empfiehlt Vargas, die zuständige Service-Center-Einheit per E-Mail zu kontaktieren und auf die Aufhebung der Richtlinien zu verweisen. Bei Standardfällen – deren veröffentlichte Bearbeitungszeiten bereits veraltet sind – könnten Anfragen über den Kongresskontakt oder sogar Mandamus-Klagen notwendig werden.
Die Bedeutung ist hoch für multinationale Arbeitgeber: Hunderte Führungskräfte mit L-1-Visa und STEM-Absolventen mit Cap-Gap-OPT befinden sich weiterhin in der Schwebe; die Zeitpläne für Green-Card-Sponsoring verzögern sich, was Kosten erhöht und das Risiko eines Talentverlusts steigert. Unternehmen sollten jetzt überfällige Fälle priorisieren, Beweise für anhaltende Schäden sammeln und sich auf eine Eskalation vorbereiten, falls die USCIS in den kommenden Wochen keine Entscheidungen trifft.
Unterdessen hat die Regierung gegen die Dorcas-Entscheidung Berufung beim First Circuit eingelegt, jedoch keinen Aufschub beantragt – was bedeutet, dass die Aufhebung der Richtlinien technisch landesweit gilt. Sofern das Berufungsgericht nicht eingreift, ist die USCIS rechtlich verpflichtet, die reguläre Bearbeitung wieder aufzunehmen. Praktiker werden die Juli-Daten genau beobachten, um Anzeichen für die Einhaltung der Entscheidung zu erkennen.
Am 19. Juni schrieb M. Alejandra Vargas, Partnerin bei Duane Morris, dass Arbeitgeber noch keine „bedeutenden Verbesserungen bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit“ für H-1B-Transfers, L-1-Verlängerungen und Statusanpassungen sehen, die von den inzwischen aufgehobenen Programmen „Global Asylum Hold“, „Benefits Hold“, „Comprehensive Re-Review“ und „Country-Specific Factors“ betroffen sind. Die öffentliche Stellungnahme der Behörde verschaffe Antragstellern zwar eine Verhandlungsgrundlage, setze jedoch nicht automatisch die lange pausierten Fälle wieder in Gang.
Für Fälle mit Premium-Bearbeitung empfiehlt Vargas, die zuständige Service-Center-Einheit per E-Mail zu kontaktieren und auf die Aufhebung der Richtlinien zu verweisen. Bei Standardfällen – deren veröffentlichte Bearbeitungszeiten bereits veraltet sind – könnten Anfragen über den Kongresskontakt oder sogar Mandamus-Klagen notwendig werden.
Die Bedeutung ist hoch für multinationale Arbeitgeber: Hunderte Führungskräfte mit L-1-Visa und STEM-Absolventen mit Cap-Gap-OPT befinden sich weiterhin in der Schwebe; die Zeitpläne für Green-Card-Sponsoring verzögern sich, was Kosten erhöht und das Risiko eines Talentverlusts steigert. Unternehmen sollten jetzt überfällige Fälle priorisieren, Beweise für anhaltende Schäden sammeln und sich auf eine Eskalation vorbereiten, falls die USCIS in den kommenden Wochen keine Entscheidungen trifft.
Unterdessen hat die Regierung gegen die Dorcas-Entscheidung Berufung beim First Circuit eingelegt, jedoch keinen Aufschub beantragt – was bedeutet, dass die Aufhebung der Richtlinien technisch landesweit gilt. Sofern das Berufungsgericht nicht eingreift, ist die USCIS rechtlich verpflichtet, die reguläre Bearbeitung wieder aufzunehmen. Praktiker werden die Juli-Daten genau beobachten, um Anzeichen für die Einhaltung der Entscheidung zu erkennen.
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