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Zweites Dekret ändert Regeln für Empfangsleistungen von Asylbewerbern

Juni 21, 2026
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Zweites Dekret ändert Regeln für Empfangsleistungen von Asylbewerbern
Kurz nach dem Erlass 2026-454 hat die Regierung am 9. Juni den Erlass 2026-463 veröffentlicht, der die Bedingungen und den Zeitpunkt regelt, zu denen das französische Amt für Einwanderung und Integration (OFII) die materiellen Aufnahmebedingungen aussetzen oder reduzieren kann. Die Maßnahme reagiert auf Rückmeldungen der Präfekturen, dass der bisherige Rahmen „zu binär“ war – entweder volle Unterstützung oder keine – und somit keinen Raum für verhältnismäßige Sanktionen ließ. Nach dem neuen Artikel R.551-23-1 CESEDA kann das OFII nun nach einer schriftlichen Verwarnung eine teilweise Kürzung – bis zu 50 Prozent der Leistung – vornehmen, anstatt sofort die vollständige Einstellung. Für global mobil tätige Fachkräfte, die humanitäre Entsendungen oder Unternehmensfreiwillige koordinieren, ist diese Differenzierung wichtig: Eine vorübergehende Abwesenheit von einem Arbeitsausbildungszentrum soll nicht mehr automatisch zum vollständigen Leistungsentzug führen. Der Erlass regelt zudem ein Berufungsverfahren: Begünstigte können innerhalb von zehn Tagen eine Anhörung beantragen, und das OFII muss innerhalb von 72 Stunden entscheiden. Dieser Zeitrahmen gibt NGOs gerade genug Spielraum für Interventionen, vermeidet aber monatelange Streitigkeiten, die 2024-2025 die Verwaltungsgerichte belasteten. Obwohl der Erlass hauptsächlich für Aufnahmeeinrichtungen gilt, sollten Arbeitgeber, die Praktikanten betreuen, ihre internen Richtlinien aktualisieren und genehmigte Abwesenheiten klar festlegen. Unterlassen sie dies, können finanzielle Sanktionen oder negative Medienberichte drohen, falls eine Aussetzung als missbräuchlich eingestuft wird.
Quelle: Journal Officiel / Légifrance

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