
Weniger als zehn Tage nach Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts am 12. Juni hat das französische Innenministerium eine erste Umsetzungshinweis an alle Präfekturen und Konsularstellen verschickt. Das vierseitige Dokument, das Global Mobility News vorliegt, fasst die bereits von OFPRA und dem französischen Amt für Einwanderung und Integration (OFII) angewandten Verfahrensänderungen zusammen: ein neues beschleunigtes Grenzverfahren mit einer Höchstdauer von 12 Wochen, die systematische Nutzung von Videokonferenzen für Zulässigkeitsgespräche sowie eine einheitliche elektronische Akte, die den Antragsteller von der Registrierung bis zur Berufung begleitet.
Obwohl das Rundschreiben überwiegend technischer Natur ist, enthält es zwei praktische Punkte, die für Global-Mobility-Manager wichtig sind. Erstens riskieren Asylbewerber, die ihre zugewiesene Unterkunft ohne Erlaubnis verlassen, nun eine sofortige Aussetzung der materiellen Aufnahmebedingungen; Arbeitgeber, die humanitäre Praktikanten beherbergen, sollten daher ihre Hausregeln überprüfen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden. Zweitens sind die Präfekturen angewiesen, Anträge auf Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Transfermitarbeiter, deren Profile mit der nationalen Liste der Arbeitskräftemangelberufe übereinstimmen, zu priorisieren – ein Schritt, der multinationale Unternehmen beruhigen soll, dass Frankreich trotz verschärfter Grenzkontrollen weiterhin offen für Talente bleibt.
Die Akteure begrüßen die frühe Klarheit. Der französische Verband der Unternehmensjuristen betonte, dass die „strikte zeitliche Begrenzung“ des Grenzverfahrens Unternehmen bei der Planung von Einsatzbeginn helfen werde, während die NGO La Cimade warnte, dass 12 Wochen Haft an der Grenze für Fälle mit geringem Risiko „unverhältnismäßig“ seien. Das Innenministerium entgegnet, dass die Höchstdauer kürzer als die bisherige sechsmonatige Frist sei und eine gerichtliche Kontrolle nach 48 Stunden vorsehe.
Für den Moment sollten Global-Mobility-Teams ihre kundenorientierten Zeitpläne aktualisieren: Das Ministerium bestätigt, dass nach Einleitung des beschleunigten Verfahrens die durchschnittliche Dauer bis zur Entscheidung erster Instanz von 105 auf 45 Tage sinken soll. Visafreie Geschäftsreisende sind nicht betroffen, doch wer in Frankreich Schutz suchen möchte, sollte seinen Asylantrag innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft stellen, um das Schnellverfahren zu vermeiden. Abschließend verspricht das Ministerium ein öffentliches Dashboard mit wichtigen Leistungskennzahlen vor dem 1. September. Personal- und Relocation-Experten werden genau beobachten, ob das Ziel – die Gesamtverfahrensdauer im Asylbereich bis 2026 um ein Drittel zu reduzieren – erreicht werden kann, ohne neue Engpässe an anderer Stelle zu schaffen.
Obwohl das Rundschreiben überwiegend technischer Natur ist, enthält es zwei praktische Punkte, die für Global-Mobility-Manager wichtig sind. Erstens riskieren Asylbewerber, die ihre zugewiesene Unterkunft ohne Erlaubnis verlassen, nun eine sofortige Aussetzung der materiellen Aufnahmebedingungen; Arbeitgeber, die humanitäre Praktikanten beherbergen, sollten daher ihre Hausregeln überprüfen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden. Zweitens sind die Präfekturen angewiesen, Anträge auf Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Transfermitarbeiter, deren Profile mit der nationalen Liste der Arbeitskräftemangelberufe übereinstimmen, zu priorisieren – ein Schritt, der multinationale Unternehmen beruhigen soll, dass Frankreich trotz verschärfter Grenzkontrollen weiterhin offen für Talente bleibt.
Die Akteure begrüßen die frühe Klarheit. Der französische Verband der Unternehmensjuristen betonte, dass die „strikte zeitliche Begrenzung“ des Grenzverfahrens Unternehmen bei der Planung von Einsatzbeginn helfen werde, während die NGO La Cimade warnte, dass 12 Wochen Haft an der Grenze für Fälle mit geringem Risiko „unverhältnismäßig“ seien. Das Innenministerium entgegnet, dass die Höchstdauer kürzer als die bisherige sechsmonatige Frist sei und eine gerichtliche Kontrolle nach 48 Stunden vorsehe.
Für den Moment sollten Global-Mobility-Teams ihre kundenorientierten Zeitpläne aktualisieren: Das Ministerium bestätigt, dass nach Einleitung des beschleunigten Verfahrens die durchschnittliche Dauer bis zur Entscheidung erster Instanz von 105 auf 45 Tage sinken soll. Visafreie Geschäftsreisende sind nicht betroffen, doch wer in Frankreich Schutz suchen möchte, sollte seinen Asylantrag innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft stellen, um das Schnellverfahren zu vermeiden. Abschließend verspricht das Ministerium ein öffentliches Dashboard mit wichtigen Leistungskennzahlen vor dem 1. September. Personal- und Relocation-Experten werden genau beobachten, ob das Ziel – die Gesamtverfahrensdauer im Asylbereich bis 2026 um ein Drittel zu reduzieren – erreicht werden kann, ohne neue Engpässe an anderer Stelle zu schaffen.
Quelle: Ministère de l’Intérieur / OFPRA