
Die Einwanderungsberatung Bright Future Pathway veröffentlichte am 20. Juni ein umfassend aktualisiertes FAQ, das die Regeln für Ausländer klärt, deren Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt im MOS-Portal (Moduł Obsługi Spraw) noch ausstehen. Der Artikel bestätigt, dass ein Stempel im Reisepass des Antragstellers (die sogenannte „pieczątka legalizacyjna“) nicht mehr erforderlich ist; der legale Aufenthalt wird nun digital über die MOS-Bestätigungs-PDF und die Fallnummer, die mit „MOS/PR/“ beginnt, nachgewiesen. Banken, Versicherungen und Finanzämter haben interne Anweisungen erhalten, die elektronische Bestätigung anzuerkennen.
Zudem wird erläutert, wie Reisende unter der Regelung für anhängige Anträge gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Ausländergesetzes nach Polen zurückkehren können, sofern sie nicht länger als 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat verbringen. Fluggesellschaften, die mit dem polnischen System nicht vertraut sind, wird empfohlen, die Zulässigkeit über Timatic zu prüfen.
Für Personalverantwortliche ist die Information besonders wichtig: Ausländische Arbeitnehmer, die vom Arbeitsvisum zum EU-Daueraufenthaltsstatus wechseln, dürfen weiterhin uneingeschränkt arbeiten, sofern der Antrag vor Ablauf der vorherigen Genehmigung gestellt wurde. Arbeitgeber sollten den MOS-Eingangsbeleg herunterladen und bei Lohnprüfungen aufbewahren.
Die Hinweise erscheinen vor dem geplanten Start der mobilen „mKarta Pobytu“-App am 1. Juli, die einen dynamischen QR-Code anzeigt, der mit der MOS-Datenbank verknüpft ist und voraussichtlich bis 2028 die Plastikkarten für Aufenthaltsgenehmigungen ersetzen wird.
Zudem wird erläutert, wie Reisende unter der Regelung für anhängige Anträge gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Ausländergesetzes nach Polen zurückkehren können, sofern sie nicht länger als 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat verbringen. Fluggesellschaften, die mit dem polnischen System nicht vertraut sind, wird empfohlen, die Zulässigkeit über Timatic zu prüfen.
Für Personalverantwortliche ist die Information besonders wichtig: Ausländische Arbeitnehmer, die vom Arbeitsvisum zum EU-Daueraufenthaltsstatus wechseln, dürfen weiterhin uneingeschränkt arbeiten, sofern der Antrag vor Ablauf der vorherigen Genehmigung gestellt wurde. Arbeitgeber sollten den MOS-Eingangsbeleg herunterladen und bei Lohnprüfungen aufbewahren.
Die Hinweise erscheinen vor dem geplanten Start der mobilen „mKarta Pobytu“-App am 1. Juli, die einen dynamischen QR-Code anzeigt, der mit der MOS-Datenbank verknüpft ist und voraussichtlich bis 2028 die Plastikkarten für Aufenthaltsgenehmigungen ersetzen wird.
Quelle: Bright Future Pathway
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