
Der Ministerrat Belgiens hat einen Entwurf für ein königliches Dekret gebilligt, das es Arbeitssuchenden aus anderen EU-Mitgliedstaaten deutlich erschweren wird, über die anfängliche dreimonatige Schonfrist hinaus im Land zu bleiben. Nach dem Vorschlag müssen EU-Bürger, die eine Aufenthaltskarte beantragen, sowohl den Nachweis einer aktiven Arbeitssuche – etwa durch registrierte Stellenangebote und Bewerbungen bei regionalen Arbeitsvermittlungen wie Actiris – als auch den Nachweis erbringen, dass sie realistische Chancen auf eine Anstellung haben. Sechs Monate nach der Ankunft erfolgt eine zweite Überprüfung, die den fortgesetzten Einsatz und die Aussichten bewertet; gelingt es nicht, die Behörden zu überzeugen, kann das Aufenthaltsrecht entzogen werden.
Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt erklärte, die Maßnahme reagiere auf Beschwerden von Gemeinden, wonach einige Inhaber von EU-Aufenthaltskarten die Arbeitssuche einstellen und direkt in das belgische Sozialsystem wechseln. Die neuen Regeln schließen diese Gruppe ausdrücklich von Sozialleistungen aus, bis sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Zudem werden die Verfahren zur Familienzusammenführung verschärft: Unvollständige Anträge werden als unzulässig abgelehnt, und die Nachweispflicht für Antragsteller wird erhöht.
Für multinationale Unternehmen, die intraeuropäische Talente rekrutieren, bedeutet die Änderung, dass ausländische Neueinstellungen ohne Arbeitsvertrag ihre Suche deutlich umfassender dokumentieren müssen und bei geringen Erfolgsaussichten nach sechs Monaten ihren legalen Aufenthalt verlieren können. Personalabteilungen sollten Kandidaten raten, Kopien von Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen, Absagen und absolvierten Weiterbildungen in Belgien aufzubewahren, um den fortwährenden Einsatz zu belegen. Die Gemeindebehörden werden voraussichtlich neue Checklisten einführen und Arbeitgeber zur Überprüfung von Jobangeboten hinzuziehen, was eine zusätzliche Verwaltungsebene schafft und die Einstellung verzögern könnte.
Die Reform ist Teil eines umfassenderen Migrationspakets, das auch ein dreimonatiges „Fast-Track“-Asylverfahren für Antragsteller mit geringen Schutzchancen testet – eine Anlehnung an den am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen EU-Migrationspakt. Zusammengenommen signalisieren die Maßnahmen Belgiens Absicht, die nationale Praxis stärker an den Schwerpunkt des Pakts auf beschleunigte Verfahren und eingeschränkten Leistungszugang anzupassen und zugleich den Wählern zu versichern, dass die Freizügigkeit kein „Freifahrtschein“ ist.
Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt erklärte, die Maßnahme reagiere auf Beschwerden von Gemeinden, wonach einige Inhaber von EU-Aufenthaltskarten die Arbeitssuche einstellen und direkt in das belgische Sozialsystem wechseln. Die neuen Regeln schließen diese Gruppe ausdrücklich von Sozialleistungen aus, bis sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Zudem werden die Verfahren zur Familienzusammenführung verschärft: Unvollständige Anträge werden als unzulässig abgelehnt, und die Nachweispflicht für Antragsteller wird erhöht.
Für multinationale Unternehmen, die intraeuropäische Talente rekrutieren, bedeutet die Änderung, dass ausländische Neueinstellungen ohne Arbeitsvertrag ihre Suche deutlich umfassender dokumentieren müssen und bei geringen Erfolgsaussichten nach sechs Monaten ihren legalen Aufenthalt verlieren können. Personalabteilungen sollten Kandidaten raten, Kopien von Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen, Absagen und absolvierten Weiterbildungen in Belgien aufzubewahren, um den fortwährenden Einsatz zu belegen. Die Gemeindebehörden werden voraussichtlich neue Checklisten einführen und Arbeitgeber zur Überprüfung von Jobangeboten hinzuziehen, was eine zusätzliche Verwaltungsebene schafft und die Einstellung verzögern könnte.
Die Reform ist Teil eines umfassenderen Migrationspakets, das auch ein dreimonatiges „Fast-Track“-Asylverfahren für Antragsteller mit geringen Schutzchancen testet – eine Anlehnung an den am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen EU-Migrationspakt. Zusammengenommen signalisieren die Maßnahmen Belgiens Absicht, die nationale Praxis stärker an den Schwerpunkt des Pakts auf beschleunigte Verfahren und eingeschränkten Leistungszugang anzupassen und zugleich den Wählern zu versichern, dass die Freizügigkeit kein „Freifahrtschein“ ist.
Quelle: The Brussels Times
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