
Die lang erwartete außerordentliche Regularisierung in Spanien ist offiziell gestartet und bietet schätzungsweise einer halben Million undokumentierter Migranten die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2026 eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Maßnahme – unterstützt von über 700 NGOs und befürwortet von allen großen Glaubensgemeinschaften – erlaubt Personen, die nachweisen können, dass sie am 31. Dezember 2025 bereits in Spanien lebten (oder vor diesem Datum einen Asylantrag gestellt hatten), eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen, die um zwei Jahre verlängert werden kann. Die Antragstellung erfolgt online über die Regierungsplattform MERCURIO oder persönlich in jeder Oficina de Extranjería; die biometrische Fingerabdruckerfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung erfolgen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine TIE (tarjeta de identidad de extranjero), die den legalen Zugang zu Beschäftigung sowie zur öffentlichen Gesundheits- und Sozialversicherung in Spanien ermöglicht. Die unter der Erlaubnis verbrachte Zeit zählt zudem auf die fünfjährige Voraussetzung für einen langfristigen EU-Aufenthalt. Für Arbeitgeber ist das Programm von großer Bedeutung: Arbeitnehmer, die bisher ohne offiziellen Status tätig waren, können nun legalisiert werden, was Compliance-Risiken erheblich reduziert und einen neuen legalen Talentpool in Branchen wie Landwirtschaft, Hausarbeit, Bauwesen und Pflegewirtschaft vor der geschäftigen Sommersaison erschließt. Mobility-Manager sollten längere Vorlaufzeiten bei der Einarbeitung einplanen – die meisten Provinzen melden Terminrückstände von vier bis sechs Wochen – und sicherstellen, dass Lohn-, Sozialversicherungs- und Steueranmeldungen nach Erhalt der TIE abgeschlossen sind. Da das Programm nicht wiederholt wird, wird kurz vor Ablauf der Frist um Mitternacht am 30. Juni mit einem Antragsansturm gerechnet; Unternehmen werden dringend gebeten, berechtigte Arbeitnehmer sofort zu identifizieren und die Kosten von 36 Euro Verwaltungsgebühr sowie Übersetzungs-, Legalisierungs- und Rechtsberatungskosten einzuplanen.
Quelle: JRS Europe
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