
Der Boletín Oficial del Estado vom 25. Juni veröffentlichte eine Resolution der Generaldirektion für humanitäre Hilfe und das Asylaufnahme-System, die die strukturelle Planung der zwischen Juli 2026 und Juni 2027 zu erbringenden Leistungen festlegt. Das Dokument nennt Wohnen, psychosoziale Unterstützung, Sprachunterricht und Berufsberatung als förderfähige Leistungen, die über sogenannte „action-concertada“-Vereinbarungen mit NGOs erbracht werden sollen, kofinanziert durch die EU-Fonds FAMI und ESF+. Im Gegensatz zu ad-hoc-Notfallverträgen quantifiziert der Plan die Zielkapazitäten je Provinz und führt Leistungsindikatoren ein – etwa durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Aufnahmezentren und Vermittlungsquoten –, die vierteljährlich berichtet werden müssen. Dieser datenbasierte Ansatz bringt Spanien in Einklang mit den EU-Rechenschaftsstandards vor Inkrafttreten des neuen Migrations- und Asylpakts der EU im Jahr 2027. Für die regionalen Regierungen, die Aufnahmeeinrichtungen betreiben, schafft die Resolution Budgettransparenz und setzt eine 60-tägige Frist für die Einreichung von Kofinanzierungsvorschlägen. NGOs erhalten Planungssicherheit, um langfristige Mietverträge abzuschließen und Personal unbefristet einzustellen, was die Kontinuität der Leistungen verbessert. Unternehmen, die Beschäftigungswege für Geflüchtete fördern – insbesondere in Landwirtschaft und Gastgewerbe – profitieren von vereinfachten Vermittlungskanälen, sobald die Begünstigten in die „autonomía“-Phase des Plans wechseln. Personalverantwortliche sollten den Kontakt zu akkreditierten NGOs suchen, um von den im neuen Rahmen integrierten Förderungen für berufliche Weiterbildung zu profitieren. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das „action-concertada“-Modell solche Vereinbarungen von den üblichen öffentlichen Vergaberegeln ausnimmt, die Organisationen jedoch weiterhin Compliance-Prüfungen in den Bereichen Governance, Gleichstellung und Datenschutz bestehen müssen.
Quelle: Boletín Oficial del Estado
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