
Das Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlichte heute die Resolution 13877/2026, die Spaniens Strukturplan für das Aufnahme- und Humanitäre Hilfsprogramm von Juli 2026 bis Juni 2027 festlegt. Unterzeichnet vom Generaldirektor für Humanitäre Hilfe und das System zur Aufnahme internationalen Schutzes, listet der Text die genauen Leistungen auf – Unterkunft, Geldleistungen, Sprachkurse, psychologische Betreuung und berufliche Qualifizierung –, die im Rahmen des „acción concertada“-Modells mit anerkannten NGOs beschafft werden. Die Resolution ist mehr als eine bloße Verwaltungsformalität. Spanien verzeichnete in den ersten fünf Monaten 2026 einen Anstieg der Asylanträge um 19 %, vor allem durch Zuwanderung aus Venezuela, Mali und Syrien. Die bestehenden Aufnahmeeinrichtungen arbeiten mit 92 % Auslastung, weshalb das Ministerium für Integration, Soziale Sicherheit und Migration die Bettenkapazität bis September um 4.800 Plätze erweitern muss. Auch die Finanzierung wird konkretisiert: Bis zu 380 Millionen Euro werden durch den EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (FAMI) sowie den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert, was eine mehrjährige Kontinuität für Partnerorganisationen wie ACCEM und das Spanische Rote Kreuz sichert. Für Unternehmen, die Flüchtlingstalente fördern, senkt die gesicherte Finanzierung von Sprach- und Qualifizierungskursen die Einarbeitungskosten und verkürzt die Zeit bis zur Produktivität. Besonders relevant für Mobility-Manager ist die Zusage der Resolution, die Ausstellung der Arbeitserlaubniskarten (TARJETA NIE) während der Aufnahmephase zu beschleunigen und die durchschnittliche Wartezeit von 9 auf 6 Wochen zu verkürzen. NGOs wurden angewiesen, Antragsteller mit einem festen Arbeitsplatzangebot zu priorisieren – ein Vorteil für Arbeitgeber, die frühzeitig unterschriebene Verträge vorlegen können. Der Plan wird vierteljährlich überprüft; bei einem unerwarteten Anstieg der Ankünfte wird eine beschleunigte Änderung im BOE veröffentlicht. Mobility-Verantwortliche sollten daher das Amtsblatt aufmerksam verfolgen, um mögliche Anpassungen im Jahresverlauf zu erkennen, die die Onboarding-Zeiten beeinflussen könnten.
Quelle: Boletín Oficial del Estado
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