
Bei einem Treffen in Brüssel am 29. Juni 2026 haben die EU-Arbeits- und Sozialminister – darunter Belgiens Vizepremierminister David Clarinval – dem Plan der Kommission zur Überarbeitung der Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme politisch zugestimmt. Die Minister befürworteten eine stärkere, Echtzeit-Datenteilung, damit nationale Arbeitsagenturen Arbeitslose, die in einem Mitgliedstaat Leistungen beziehen und in einem anderen nach Arbeit suchen, besser überwachen können. Der Vorschlag ist Teil des kommenden „Fair Labour Mobility Package“, das für die zweite Hälfte 2026 erwartet wird, und reagiert auf Bedenken hinsichtlich Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern und dem Export von Arbeitslosengeld.
Im Kompromiss werden Aktivierungspflichten und Kontrollmaßnahmen EU-weit einheitlicher gestaltet, während die Europäische Arbeitsbehörde ein erweitertes Mandat für gemeinsame Inspektionen erhält. Für Belgien, wo täglich Zehntausende Grenzgänger nach Luxemburg, Frankreich und in die Niederlande pendeln, könnten die strengeren Kontrollen den Missbrauch von Leistungen verringern und die finanzielle Belastung der belgischen Arbeitslosenversicherung ONEM/RVA reduzieren.
Gleichzeitig müssen Personalabteilungen multinationaler Unternehmen mit europaweiten Mobilitätsprogrammen neue Meldepflichten beachten, da belgische Entsandte, die im Ausland Leistungen beziehen, mit früheren Aktivierungsfristen rechnen müssen. Auch die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle: Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, interoperable Portale zu schaffen, über die Statusupdates zu Arbeitssuchenden automatisch ausgetauscht werden können. Unternehmen, die Arbeitnehmer grenzüberschreitend entsenden, sollten daher mit häufigeren Datenanfragen der Behörden rechnen und sicherstellen, dass A1-Bescheinigungen, Gehaltsabrechnungen und Stundenzettel elektronisch verfügbar sind.
Die endgültige Gesetzgebung soll Ende 2026 vorgelegt werden, die Umsetzung ist voraussichtlich während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte 2027 geplant.
Im Kompromiss werden Aktivierungspflichten und Kontrollmaßnahmen EU-weit einheitlicher gestaltet, während die Europäische Arbeitsbehörde ein erweitertes Mandat für gemeinsame Inspektionen erhält. Für Belgien, wo täglich Zehntausende Grenzgänger nach Luxemburg, Frankreich und in die Niederlande pendeln, könnten die strengeren Kontrollen den Missbrauch von Leistungen verringern und die finanzielle Belastung der belgischen Arbeitslosenversicherung ONEM/RVA reduzieren.
Gleichzeitig müssen Personalabteilungen multinationaler Unternehmen mit europaweiten Mobilitätsprogrammen neue Meldepflichten beachten, da belgische Entsandte, die im Ausland Leistungen beziehen, mit früheren Aktivierungsfristen rechnen müssen. Auch die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle: Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, interoperable Portale zu schaffen, über die Statusupdates zu Arbeitssuchenden automatisch ausgetauscht werden können. Unternehmen, die Arbeitnehmer grenzüberschreitend entsenden, sollten daher mit häufigeren Datenanfragen der Behörden rechnen und sicherstellen, dass A1-Bescheinigungen, Gehaltsabrechnungen und Stundenzettel elektronisch verfügbar sind.
Die endgültige Gesetzgebung soll Ende 2026 vorgelegt werden, die Umsetzung ist voraussichtlich während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte 2027 geplant.
Quelle: Agence Europe
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