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EU-Asylagentur aktualisiert Afghanistan-Richtlinien und beeinflusst belgische Schutzentscheidungen

Juli 1, 2026
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EU-Asylagentur aktualisiert Afghanistan-Richtlinien und beeinflusst belgische Schutzentscheidungen
Die Europäische Asylagentur (EUAA) veröffentlichte am 30. Juni 2026 ihr siebtes Update der „Länderrichtlinie: Afghanistan“ – die erste unter der neuen Qualifikationsverordnung, die am 12. Juni in Kraft trat. Obwohl die nicht bindende Richtlinie für alle EU-Mitgliedstaaten erstellt wurde, wendet das belgische Amt des Generalbeauftragten für Flüchtlinge und Staatenlose (CGRS) sie routinemäßig bei der Prüfung von Asylanträgen an. Das Dokument bestätigt erneut, dass afghanische Frauen und Mädchen „allgemein Verfolgungsrisiken ausgesetzt sind“, und greift damit die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs auf. Zudem wird die erhöhte Gefahr für Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidiger sowie Personen, die der Blasphemie beschuldigt werden, hervorgehoben. Gleichzeitig wird auf die zunehmende wahllose Gewalt an der pakistanischen Grenze und in Kabul hingewiesen. Entscheidend ist, dass die EUAA erneut feststellt, dass eine interne Schutzalternative innerhalb Afghanistans „in der Regel nicht verfügbar“ ist, was die Ablehnungsgründe für belgische Sachbearbeiter weiter einschränkt. Im Jahr 2025 stellten afghanische Staatsangehörige EU-weit rund 117.000 Asylanträge, davon über 3.800 in Belgien – nach Syrern die zweitgrößte Gruppe im Königreich. Die Anerkennungsquote in erster Instanz für Afghanen lag in Belgien bei 71 %; Migrationsanwälte erwarten, dass diese Zahl nach der neuen Richtlinie, insbesondere bei Frauen und Wiederholungssuchenden, weiter steigen wird. Unternehmen, die afghanische Mitarbeitende im Rahmen des belgischen Sonderaufenthaltsprogramms (seit 2022 für Evakuierte) beschäftigen, sollten beachten, dass die Visabearbeitung für Angehörige sich beschleunigen könnte, da das CGRS die Richtlinie übernimmt. Arbeitgeber, die auf Ein-Permit-Beschäftigte aus Afghanistan angewiesen sind, müssen hingegen mit längeren Prüfzeiten rechnen, da Sicherheits- und Vulnerabilitätsbewertungen vertieft werden. Die EUAA fordert die Mitgliedstaaten auf, die Analyse „gebührend zu berücksichtigen“, doch Belgien geht traditionell noch einen Schritt weiter und verankert die Richtlinie in eigenen Auslegungsschreiben. Personal- und Migrationsberater sollten in den kommenden Wochen auf eine aktualisierte CGRS-Anweisung achten und ihre Compliance-Checklisten entsprechend anpassen.
Quelle: European Union Agency for Asylum

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