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Finnische Luftfahrtbehörden begrenzen Powerbanks auf zwei pro Passagier in neuer Sicherheitsmaßnahme

Juli 2, 2026
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Finnische Luftfahrtbehörden begrenzen Powerbanks auf zwei pro Passagier in neuer Sicherheitsmaßnahme
Mit dem Beginn der sommerlichen Reisewelle hat sich die finnische Verkehrs- und Kommunikationsbehörde Traficom gemeinsam mit Finavia, Finnair, Norwegian und dem Bodenabfertiger AirPro einer landesweiten Kampagne angeschlossen, um das wachsende Brandrisiko durch Lithiumbatterien einzudämmen. In einer Pressemitteilung vom 1. Juli wird Reisende daran erinnert, dass Powerbanks, Ersatzbatterien und E-Zigaretten ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Nach einer neuen ICAO-Regel, die im April in Kraft trat, darf jeder Passagier maximal zwei Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh mitführen. Statistiken von Finavia zeigen, dass Sicherheitskräfte im vergangenen Jahr am Flughafen Helsinki mehr als 35.000 Powerbanks aus dem aufgegebenen Gepäck entfernt haben. Fälle von thermischem Durchgehen sind zwar selten, doch ICAO-Daten führen mehrere Brände im Frachtraum weltweit auf beschädigte Lithiumzellen zurück. Durch die konsequente Durchsetzung der „Zwei-Powerbank-Regel“ beim Check-in und an den Boarding-Gates hoffen die finnischen Fluggesellschaften, kurzfristige Gepäckkontrollen zu reduzieren, die Abflüge verzögern und Passagiere verärgern. Operativ passen die Airlines ihre Vorflug-SMS und App-Benachrichtigungen an, während Firmenreisemanager ihre Richtlinien für Mitarbeiter mit mehreren Geräten überarbeiten. Reisende sollten beachten, dass das Laden von Powerbanks während des Fluges weiterhin verboten ist und Handgepäck, das am Gate aufgegeben wird, vor dem Verladen erneut kontrolliert wird, um Batterien zu entfernen. Die finnische Kampagne spiegelt ähnliche Initiativen an den Flughäfen Heathrow und Frankfurt wider und signalisiert eine europaweite Bewegung hin zu einheitlichen Regeln für Lithiumbatterien. Verstöße können zur Beschlagnahme der Geräte und in schweren Fällen zu Bußgeldern nach dem Luftverkehrsgesetz führen. Vielflieger wird empfohlen, Powerbanks mit Kapazitätsangaben zu kennzeichnen und alle batteriebetriebenen Geräte so zu verstauen, dass sie im Handgepäck sichtbar und zugänglich bleiben.
Quelle: Traficom

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