
Am 10. Juli 2026 legte Österreichs Innenminister Gerhard Karner beim Verwaltungsgerichtshof eine formelle Revision gegen ein Urteil eines Landesverwaltungsgerichts ein, das einem syrischen Staatsangehörigen – zuvor wegen Terrorismus verurteilt – die österreichische Staatsbürgerschaft hätte gewähren können. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hatte den Antragsteller als ausreichend resozialisiert eingestuft, doch das Innenministerium argumentiert, das Urteil sei „rechtlich fehlerhaft“ und habe Warnungen der Sicherheitsbehörden ignoriert. Im Zentrum der Berufung steht §10 Abs. 1 Z 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, der eine positive sicherheitspolizeiliche Prognose vor der Einbürgerung verlangt. Die Juristen des BMI bemängeln, dass das Landesgericht eine Verurteilung aus dem Jahr 2016 wegen §278b StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung), ein bis 2031 gültiges Waffenverbot sowie die Weigerung des Betroffenen, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen, nicht ausreichend berücksichtigt habe. Der Fall ist auch für globale Mobilität und Personalabteilungen relevant, da Österreich – wie mehrere andere EU-Staaten – die Prüfung von Einbürgerungsanträgen bei Doppelstaatsbürgern oder langjährigen Bewohnern in sensiblen Bereichen verschärft hat. Unternehmen, die Schlüsselkräfte für die „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ oder andere langfristige Aufenthaltswege sponsern, müssen mit detaillierteren Hintergrundchecks und längeren Bearbeitungszeiten rechnen, sobald ein sicherheitsrelevanter Hinweis vorliegt. Karners Schritt unterstreicht zudem Wiens Bestreben, die Staatsbürgerschaft stärker an sicherheitspolitische Ziele zu koppeln. Das Parlament debattiert bereits über Gesetzesänderungen, die die Rückschaufrist für strafrechtliche Verurteilungen von 10 auf 15 Jahre verlängern und von Antragstellern aus Risikostaaten ein offizielles Deradikalisierungszertifikat verlangen würden. Sollte die Revision Erfolg haben, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen, der es Behörden erleichtert, Einbürgerungen bei bestehenden Sicherheitsbedenken – auch nach Verbüßung von Strafen – abzulehnen. Für Arbeitgeber steigt damit die Bedeutung einer frühzeitigen rechtlichen Prüfung und umfassender Compliance-Dokumentation bei der Beratung von Mitarbeitern zu langfristigen Niederlassungsoptionen – insbesondere nach Inkrafttreten der neuen Regelungen, voraussichtlich Anfang 2027.
Quelle: Bundesministerium für Inneres