
In einem wegweisenden Urteil vom 13. Juli 2026, veröffentlicht am 14. Juli, hat Spaniens Oberster Gerichtshof den Königlichen Erlass 1155/2024, der im vergangenen Jahr das Einwanderungsgesetz des Landes reformierte, teilweise aufgehoben. Während das Gericht die Grundstruktur der Reform bestätigte, erklärte es mehrere umstrittene Klauseln für ungültig, die von NGOs und Anwaltskammern als nachteilig für schutzbedürftige Migranten kritisiert wurden.
Zunächst strich das Gericht Formulierungen, die verheirateten ausländischen Minderjährigen den Erhalt von Aufenthaltserlaubnissen verwehrten, da pauschale Ausschlüsse gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Ebenso wurden Bestimmungen aufgehoben, die die sofortige Hilfe für unbegleitete Minderjährige einschränkten und die Anerkennung von Vormundschaftsregelungen aus dem Ausland verweigerten.
Zweitens entschieden die Richter, dass Behörden Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse nicht mehr automatisch aufgrund eines Strafregistereintrags ablehnen dürfen. Stattdessen müssen sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen, bei der Rehabilitation und familiäre Bindungen berücksichtigt werden. Das Gericht erklärte zudem ein Verbot für Zeitarbeitsfirmen bei der Vermittlung von Saisonarbeitern für ungültig und hob die Pflicht zur ausschließlichen elektronischen Antragstellung für bestimmte Bewerber auf, unter Berufung auf die digitale Kluft.
Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil eine Erleichterung bei den Verfahren in Branchen wie Landwirtschaft und Gastronomie, die auf temporäre ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind. Unternehmen können wieder Zeitarbeitsfirmen zur Deckung von Spitzenzeiten einsetzen, müssen jedoch mit strengeren, individuellen Hintergrundprüfungen rechnen. Ausländische Personalabteilungen sollten zudem beachten, dass die strengeren „Arraigo“-Kriterien für Asylbewerber weiterhin gelten; Personen, die auf eine Entscheidung warten, können diese Zeit nicht zur Legalisierung nutzen.
Das Innenministerium hat 60 Tage Zeit, seine Online-Antragsplattform anzupassen und neue Richtlinien für die regionalen Einwanderungsbehörden zu erlassen. Juristen erwarten eine Welle von Berufungen von Antragstellern, deren Ablehnungen nun als rechtswidrig gelten, weshalb es für Manager im Bereich globale Mobilität ratsam ist, alle Ablehnungen seit Mai 2025 zu überprüfen.
Zunächst strich das Gericht Formulierungen, die verheirateten ausländischen Minderjährigen den Erhalt von Aufenthaltserlaubnissen verwehrten, da pauschale Ausschlüsse gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Ebenso wurden Bestimmungen aufgehoben, die die sofortige Hilfe für unbegleitete Minderjährige einschränkten und die Anerkennung von Vormundschaftsregelungen aus dem Ausland verweigerten.
Zweitens entschieden die Richter, dass Behörden Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse nicht mehr automatisch aufgrund eines Strafregistereintrags ablehnen dürfen. Stattdessen müssen sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen, bei der Rehabilitation und familiäre Bindungen berücksichtigt werden. Das Gericht erklärte zudem ein Verbot für Zeitarbeitsfirmen bei der Vermittlung von Saisonarbeitern für ungültig und hob die Pflicht zur ausschließlichen elektronischen Antragstellung für bestimmte Bewerber auf, unter Berufung auf die digitale Kluft.
Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil eine Erleichterung bei den Verfahren in Branchen wie Landwirtschaft und Gastronomie, die auf temporäre ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind. Unternehmen können wieder Zeitarbeitsfirmen zur Deckung von Spitzenzeiten einsetzen, müssen jedoch mit strengeren, individuellen Hintergrundprüfungen rechnen. Ausländische Personalabteilungen sollten zudem beachten, dass die strengeren „Arraigo“-Kriterien für Asylbewerber weiterhin gelten; Personen, die auf eine Entscheidung warten, können diese Zeit nicht zur Legalisierung nutzen.
Das Innenministerium hat 60 Tage Zeit, seine Online-Antragsplattform anzupassen und neue Richtlinien für die regionalen Einwanderungsbehörden zu erlassen. Juristen erwarten eine Welle von Berufungen von Antragstellern, deren Ablehnungen nun als rechtswidrig gelten, weshalb es für Manager im Bereich globale Mobilität ratsam ist, alle Ablehnungen seit Mai 2025 zu überprüfen.
Quelle: elDiario.es
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