
In einer ausführlichen Orientierungshilfe, die am 20. Juli 2026 veröffentlicht wurde, hat das belgische Einwanderungsamt die Anforderungen an Dokumentation und Einkommensnachweise für Antragsteller auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren legalem Aufenthalt präzisiert. Die über The Brussels Times verbreitete Mitteilung fasst bisher uneinheitliche Praktiken auf Gemeindeebene in einer einheitlichen Checkliste zusammen und bestätigt die Regel eines ununterbrochenen fünfjährigen Aufenthalts, wobei Abwesenheiten von bis zu 12 Monaten aus Gründen wie Studium, Krankheit oder Auslandseinsätzen eingeschränkt erlaubt sind.
Wesentliche Punkte sind: Nachweis eines stabilen monatlichen Einkommens (in der Regel Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate), obligatorischer Krankenversicherungsschutz sowie die Bestätigung, dass der Antragsteller weiterhin die Bedingungen des ursprünglichen Visums erfüllt (z. B. fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei Inhabern einer Arbeitserlaubnis). Die Bearbeitung erfolgt weiterhin durch die lokalen Gemeinden, jedoch gilt nun eine gesetzliche Entscheidungsfrist von fünf Monaten für das Einwanderungsamt.
Die Orientierungshilfe ist besonders relevant für Arbeitgeber, die entsandte Mitarbeiter in belgische Arbeitsverträge überführen. Eine Daueraufenthaltskarte ermöglicht die Arbeit ohne separate Arbeitserlaubnis, erleichtert Hypothekenanträge und gewährt vollen Zugang zu Sozialleistungen – was Belgien als Standort attraktiver macht. Personalabteilungen sollten etwa 40 € an Gemeindekosten einplanen und Mitarbeiter dazu anhalten, Termine bei den Gemeinden frühzeitig zu buchen, insbesondere in Brüssel, wo Wartezeiten bis zu sechs Wochen üblich sind.
Zudem wird klargestellt, dass Inhaber der EU-Blauen Karte Zeiten in anderen EU-Staaten auf die fünfjährige Frist anrechnen lassen können, was für rotierende Führungskräfte von Vorteil ist. Britische Staatsangehörige, die unter das Austrittsabkommen fallen, müssen einen separaten „M-Card“-Weg nutzen, profitieren jedoch nach Erhalt des Daueraufenthaltsstatus von denselben Vorteilen.
Wesentliche Punkte sind: Nachweis eines stabilen monatlichen Einkommens (in der Regel Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate), obligatorischer Krankenversicherungsschutz sowie die Bestätigung, dass der Antragsteller weiterhin die Bedingungen des ursprünglichen Visums erfüllt (z. B. fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei Inhabern einer Arbeitserlaubnis). Die Bearbeitung erfolgt weiterhin durch die lokalen Gemeinden, jedoch gilt nun eine gesetzliche Entscheidungsfrist von fünf Monaten für das Einwanderungsamt.
Die Orientierungshilfe ist besonders relevant für Arbeitgeber, die entsandte Mitarbeiter in belgische Arbeitsverträge überführen. Eine Daueraufenthaltskarte ermöglicht die Arbeit ohne separate Arbeitserlaubnis, erleichtert Hypothekenanträge und gewährt vollen Zugang zu Sozialleistungen – was Belgien als Standort attraktiver macht. Personalabteilungen sollten etwa 40 € an Gemeindekosten einplanen und Mitarbeiter dazu anhalten, Termine bei den Gemeinden frühzeitig zu buchen, insbesondere in Brüssel, wo Wartezeiten bis zu sechs Wochen üblich sind.
Zudem wird klargestellt, dass Inhaber der EU-Blauen Karte Zeiten in anderen EU-Staaten auf die fünfjährige Frist anrechnen lassen können, was für rotierende Führungskräfte von Vorteil ist. Britische Staatsangehörige, die unter das Austrittsabkommen fallen, müssen einen separaten „M-Card“-Weg nutzen, profitieren jedoch nach Erhalt des Daueraufenthaltsstatus von denselben Vorteilen.
Quelle: The Brussels Times
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