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Dubais GDRFA startet vereinfachten Online-Service für einjähriges virtuelles Arbeitsaufenthaltsvisum

Juli 24, 2026
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Dubais GDRFA startet vereinfachten Online-Service für einjähriges virtuelles Arbeitsaufenthaltsvisum
Die Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten in Dubai (GDRFA) hat am 23. Juli stillschweigend eine verbesserte Online-Plattform für die virtuelle Arbeitserlaubnis eingeführt, die es Mitarbeitern von Unternehmen außerhalb der VAE erleichtert, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Der Service, der unter „Erteilung eines Aufenthalts ohne Arbeitserlaubnis“ läuft, führt Antragsteller nun Schritt für Schritt durch den Upload der erforderlichen Dokumente, die Zahlung der Gebühren (200 AED plus 20 AED für die Zustellung) und die Ausstellung der Emirates ID – und das in nur 48 Stunden. Wichtige Klarstellungen betreffen die Mindesteinkommensgrenze, die auf 3.500 US-Dollar pro Monat festgelegt wurde, sowie eine standardisierte Liste der Pflichtdokumente (Reisepass, Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigung, Gehaltsnachweis und Nachweis der Fernarbeit). Zudem bestätigt die Anleitung eine 60-tägige Nachfrist nach Ablauf der Genehmigung, was sie mit anderen Aufenthaltskategorien ohne Arbeitserlaubnis in Einklang bringt. Für globale Mobilitätsteams ist das Timing entscheidend: Der Sommer ist Hochsaison für „Work-from-Dubai“-Anfragen europäischer Mitarbeiter, und Personalabteilungen kämpfen oft mit unterschiedlichen Regelungen in den Emiraten. Das neue Portal bietet eine zentrale englischsprachige Anlaufstelle sowie eine direkte API-Anbindung für lizenzierte Visa-Agenten, was den Papierkram erheblich reduziert. Steuerberater weisen jedoch darauf hin, dass der Besitz einer virtuellen Arbeitserlaubnis allein keine Steueransässigkeit in den VAE begründet; Entsandte müssen weiterhin im Heimatland Einkommensteuer zahlen, sofern sie nicht zusätzlich eine Steueransässigkeitsbescheinigung erhalten und ihre Hauptverbindungen aufgeben. HR-Abteilungen sollten daher den vereinfachten Einwanderungsprozess mit einer fundierten steuerlichen Beratung kombinieren.
Quelle: GDRFA Dubai

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