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Richter verweigert Freigabe der Reisepässe der Ehefrau des Premierministers trotz Gerichtsbeschluss

Juli 24, 2026
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Richter verweigert Freigabe der Reisepässe der Ehefrau des Premierministers trotz Gerichtsbeschluss
In einem Urteil mit möglichen Auswirkungen auf Mobilität und Bürgerrechte hat der Ermittlungsrichter in Madrid, Juan Carlos Peinado, am 23. Juli erneut betont, dass Begoña Gómez – Ehefrau von Ministerpräsident Pedro Sánchez – und die Präsidialberaterin Cristina Álvarez persönlich erscheinen müssen, um ihre beschlagnahmten Reisepässe abzuholen, obwohl das Provinzgericht deren sofortige Rückgabe bereits letzte Woche angeordnet hatte. Die Pässe waren im April im Rahmen einer Einflussnahme-Ermittlung beschlagnahmt worden. Anwälte argumentieren, dass die fortgesetzte Zurückhaltung gegen Artikel 19 der spanischen Verfassung (Freizügigkeit) verstößt und EU-Freizügigkeitsregeln verletzen könnte, falls die Frauen innerhalb des Schengen-Raums reisen müssten. Die Verteidigung hat eine dringende Berufung eingelegt und darauf bestanden, dass die Umsetzung der Entscheidung des höheren Gerichts in der Zuständigkeit des Gerichtsschreibers liegt, nicht des Untersuchungsrichters. Obwohl der Fall politisch aufgeladen ist, erinnert er auch daran, dass spanische Gerichte Reisebeschränkungen verhängen können, die die Ausreise von Führungskräften und deren Familienangehörigen beeinträchtigen. Mobilitätsberater sollten die rechtlichen Verfahren um Schlüsselpersonen genau verfolgen und betroffene Mitarbeiter über alternative Ausweismöglichkeiten (z. B. Personalausweise für EU-Bürger) sowie Notfallpassverfahren am Flughafen Madrid-Barajas Terminal 4 informieren. Der Vorfall könnte innerhalb der Rechtsgemeinschaft Forderungen nach klareren gesetzlichen Grenzen für Passbeschlagnahmen beschleunigen, um Spanien an die jüngste Rechtsprechung des EGMR anzupassen, die pauschale Reiseverbote als unverhältnismäßig ansieht, sofern keine „konkrete und individualisierte“ Fluchtgefahr besteht. Sollte das Urteil des Provinzgerichts bestätigt werden, könnte es als Präzedenzfall für künftige Unternehmensfälle dienen, in denen Führungskräfte mit vorsorglicher Passbeschlagnahme konfrontiert sind.
Quelle: El Constitucional

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