
Das spanische Amtsblatt (BOE) veröffentlichte am 23. Juli den Königlichen Erlass 611/2026, der verbindliche Zeitpläne zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für Straße, Schiene, Küstenschifffahrt und – im Rahmen des EU-Programms ReFuelEU – die Luftfahrt einführt. Der 79-seitige Text verpflichtet Kraftstofflieferanten, bis 2030 einen Anteil von 29 % erneuerbarer Energien oder alternativ eine Reduktion der Lebenszyklus-Emissionen im Verkehrssektor um 14,5 % zu erreichen, mit jährlich steigenden, verkehrsträgerspezifischen Quoten ab 2027. Für Fluggesellschaften, die in Spanien operieren, bringt der Erlass das nationale Recht formal mit ReFuelEU Aviation in Einklang, indem er verbindliche Beimischungsquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) vorschreibt und überschüssige Mengen an fortschrittlichen Biokraftstoffen auf die Ziele des Straßenverkehrs anrechnet. Reeder auf Küstenrouten müssen separate Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgasintensität sowie Mindestanteile an RFNBOs (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs) erfüllen. Firmenflotten spüren die Auswirkungen durch höhere Biokraftstoffanteile in Diesel und Benzin, da Lieferanten Teilziele für fortschrittliches Biogas und Bioalkohole verfolgen. Mobilitätsmanager sollten mögliche Preisaufschläge an der Zapfsäule sowie neue Anforderungen an die Herkunftszertifizierung der Kraftstoffe in ihre Reisebudgets für 2027–2030 einplanen. Der Erlass ermächtigt zudem das Umweltministerium, den Anteil an biobasierten Kraftstoffen der ersten Generation auf 7 % zu begrenzen und diese Obergrenze per Ministererlass weiter zu verschärfen. Logistikanbieter begrüßten die langfristige politische Planungssicherheit, warnten jedoch, dass die Betankungsinfrastruktur für Wasserstoff und E-Kraftstoffe insbesondere auf dem Atlantik-Frachtkorridor noch unzureichend ausgebaut sei. Als Reaktion darauf stellte die Regierung 450 Millionen Euro aus dem NextGenEU-Fonds des Wiederaufbauplans für multimodale Alternative-Kraftstoff-Hubs in Sevilla, Zaragoza und im Baskischen Hafen-System bereit. Spanien reiht sich damit neben Frankreich, Deutschland und Dänemark ein und setzt die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor der Frist am 30. Juni 2027 um – ein klares Signal an multinationale Unternehmen, die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten zu beschleunigen und ihre Lieferanten stärker in die Berichterstattung zu Scope-3-Emissionen einzubinden.
Quelle: Boletín Oficial del Estado
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