
Der Rechtsstreit um das Königliche Dekret 316/2026 hat nun Spaniens oberstes Gericht erreicht. Am 16. Juni nahm die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs formell eine Klage der Region Murcia an, die die Aufhebung des Dekrets aus verfassungsrechtlichen Gründen fordert. Die konservative Regierung Murcias argumentiert, dass die nationale Amnestie gegen das Prinzip der „loyalen Zusammenarbeit“ verstoße und den autonomen Gemeinschaften unbezahlte Verwaltungsaufgaben auferlege, da diese den Wohnsitz nachweisen und Berichte zur sozialen Integration ausstellen müssten. Die Annahme des Falls durch das Gericht setzt das derzeitige Antragsfenster nicht aus, bereitet jedoch den Boden für ein Urteil, das rückwirkend die unter dem Programm ausgestellten Genehmigungen beeinflussen könnte. Rechtsexperten gehen davon aus, dass das Gericht das gesamte Dekret kaum aufheben wird; wahrscheinlicher sind Verfahrensanpassungen oder Entschädigungen für die Regionalregierungen, die zusätzliches Personal einstellen mussten. Für Arbeitgeber und Migranten gilt daher: Anträge weiterhin einreichen – vor einem möglichen Urteil erteilte Genehmigungen bleiben gültig, sofern sie nicht ausdrücklich widerrufen werden. Einwanderungsanwälte empfehlen dennoch, eine Compliance-Akte zu führen, die dokumentiert, wie jedes Zulassungskriterium erfüllt wurde, falls künftige Verlängerungen strenger geprüft werden. Die Klage aus Murcia erhöht den politischen Druck: Mehrere weitere von der PP geführte Regionen, darunter Andalusien und Madrid, erwägen Berichten zufolge ähnliche Klagen. Ein zersplittertes Rechtsbild könnte das Ziel der Regierung erschweren, bis zur Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft Spaniens im Jahr 2027 eine halbe Million irregulärer Fälle zu regeln.