
In einer deutlichen Verschärfung der US-Einwanderungspolitik im Kampf gegen transnationale Cyberkriminalität kündigte Außenminister Antony Blinken am Freitag eine weltweite Visabeschränkung an, die Personen den Zugang verweigert, die „für bedeutende cyberbasierte Straftaten verantwortlich oder daran beteiligt“ sind. Dazu zählen groß angelegte Ransomware-Angriffe, Geschäfts-E-Mail-Betrug, Sextortion-Ringe und Online-Betrügereien. Die Regelung trat am 23. Juli rechtlich in Kraft, wurde jedoch erst in den frühen Stunden des 24. Juli öffentlich bekanntgegeben.
Nach dem neuen Rahmen können Konsularbeamte jedem Antragsteller ein Nicht-Einwanderungs- oder Einwanderungsvisum gemäß §212(a)(3)(C) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (INA) verweigern oder entziehen, wenn glaubwürdige Informationen eine Verbindung zu schädlichen Cyberaktivitäten herstellen, die „die nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit oder wirtschaftliche Gesundheit der Vereinigten Staaten bedrohen“. Auch Familienangehörigen kann nach Ermessen des Außenministers die Einreise verweigert werden. Während §212(a)(3)(C) bisher vor allem gegen Menschenrechtsverletzer und Kartellfinanziers eingesetzt wurde, richtet sich diese Maßnahme erstmals explizit gegen Cyberkriminelle.
Für legitime Geschäftsreisende ändert sich operativ wenig – es gibt keine neuen Formulare, Interviewfragen oder zusätzliche Social-Media-Offenlegungen über die bestehenden Prüfungen hinaus. Multinationale Unternehmen, deren Lieferketten oder ausgelagerte IT-Dienste Regionen mit bekannter Cyberkriminalität betreffen (insbesondere Teile Westafrikas, Osteuropas und Südostasiens), sollten jedoch mit längeren Verwaltungsverfahren rechnen, da Konsulate die Hintergründe von Mitarbeitern strenger prüfen.
Die größere Wirkung dürfte in der Abschreckung liegen. Die Visaineligibilität kann Hackern im Ausland die Teilnahme an Konferenzen, das Waschen von Erträgen oder luxuriöse Reisen verwehren – Privilegien, die oft ebenso hoch geschätzt werden wie die illegalen Gewinne selbst. US-Partner beobachten die Entwicklung genau; Kanada und Großbritannien wenden bereits ähnliche Maßnahmen an und könnten ihre Listen angleichen, was den Druck auf Cyberkriminelle erhöht. Das Außenministerium kündigte an, die Benennungen mit den Sanktionen des Finanzministeriums und Anklagen des Justizministeriums abzustimmen, um den Druck zu maximieren.
Compliance-Teams sollten Cyberkriminalität in ihre routinemäßigen Hintergrundprüfungen für US-Einsätze aufnehmen. Unternehmen, die unwissentlich H-1B- oder B-1/B-2-Antragsteller unterstützen, die später als nicht berechtigt eingestuft werden, riskieren Reputationsschäden und verstärkte Prüfungen bei zukünftigen Visaanträgen. Einwanderungsrechtliche Berater empfehlen, frühzeitig alle früheren Cyber-Sicherheitsuntersuchungen offenzulegen – auch wenn keine Anklagen erhoben wurden –, um Vorwürfe der Falschangabe gemäß §212(a)(6)(C) INA zu vermeiden.
Nach dem neuen Rahmen können Konsularbeamte jedem Antragsteller ein Nicht-Einwanderungs- oder Einwanderungsvisum gemäß §212(a)(3)(C) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (INA) verweigern oder entziehen, wenn glaubwürdige Informationen eine Verbindung zu schädlichen Cyberaktivitäten herstellen, die „die nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit oder wirtschaftliche Gesundheit der Vereinigten Staaten bedrohen“. Auch Familienangehörigen kann nach Ermessen des Außenministers die Einreise verweigert werden. Während §212(a)(3)(C) bisher vor allem gegen Menschenrechtsverletzer und Kartellfinanziers eingesetzt wurde, richtet sich diese Maßnahme erstmals explizit gegen Cyberkriminelle.
Für legitime Geschäftsreisende ändert sich operativ wenig – es gibt keine neuen Formulare, Interviewfragen oder zusätzliche Social-Media-Offenlegungen über die bestehenden Prüfungen hinaus. Multinationale Unternehmen, deren Lieferketten oder ausgelagerte IT-Dienste Regionen mit bekannter Cyberkriminalität betreffen (insbesondere Teile Westafrikas, Osteuropas und Südostasiens), sollten jedoch mit längeren Verwaltungsverfahren rechnen, da Konsulate die Hintergründe von Mitarbeitern strenger prüfen.
Die größere Wirkung dürfte in der Abschreckung liegen. Die Visaineligibilität kann Hackern im Ausland die Teilnahme an Konferenzen, das Waschen von Erträgen oder luxuriöse Reisen verwehren – Privilegien, die oft ebenso hoch geschätzt werden wie die illegalen Gewinne selbst. US-Partner beobachten die Entwicklung genau; Kanada und Großbritannien wenden bereits ähnliche Maßnahmen an und könnten ihre Listen angleichen, was den Druck auf Cyberkriminelle erhöht. Das Außenministerium kündigte an, die Benennungen mit den Sanktionen des Finanzministeriums und Anklagen des Justizministeriums abzustimmen, um den Druck zu maximieren.
Compliance-Teams sollten Cyberkriminalität in ihre routinemäßigen Hintergrundprüfungen für US-Einsätze aufnehmen. Unternehmen, die unwissentlich H-1B- oder B-1/B-2-Antragsteller unterstützen, die später als nicht berechtigt eingestuft werden, riskieren Reputationsschäden und verstärkte Prüfungen bei zukünftigen Visaanträgen. Einwanderungsrechtliche Berater empfehlen, frühzeitig alle früheren Cyber-Sicherheitsuntersuchungen offenzulegen – auch wenn keine Anklagen erhoben wurden –, um Vorwürfe der Falschangabe gemäß §212(a)(6)(C) INA zu vermeiden.