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Präsident unterzeichnet Änderung im Tourismusgesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes für Reisende

Juli 25, 2026
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Präsident unterzeichnet Änderung im Tourismusgesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes für Reisende
Der polnische Präsident Karol Nawrocki unterzeichnete am 24. Juli fünf parlamentarische Gesetze, darunter eine Änderung des Gesetzes von 2017 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Das neue Gesetz führt freiwillige Gutscheine ein, die Reisebüros ausstellen können, wenn eine Pauschalreise durch außergewöhnliche Ereignisse beeinträchtigt wird. Damit ersetzt es das während der Pandemie kritisierte verpflichtende Gutscheinsystem. Nach den überarbeiteten Regeln darf der Wert eines Gutscheins nicht unter dem bereits vom Kunden gezahlten Betrag liegen. Wird der Gutschein nicht eingelöst, muss das Reiseunternehmen den Betrag vor Ablauf der 18-monatigen Gültigkeit in bar zurückerstatten. Die Gesetzgebung klärt zudem die Haftung der Veranstalter bei Flugverspätungen und stärkt den Insolvenzgarantiefonds, was zusätzliche Sicherheit für Firmenreisemanager bietet. Branchenverbände begrüßten den flexiblen Mechanismus und betonten, dass er die Verbraucherrechte mit den Liquiditätsbedürfnissen kleiner Reiseveranstalter in Einklang bringt. Sie forderten das Ministerium für Sport und Tourismus auf, zügig ergänzende Vorschriften zu erlassen, damit die Agenturen ihre Geschäftsbedingungen vor dem Buchungsansturm der Wintersaison anpassen können. Für multinationale Unternehmen mit Mitarbeitern auf Incentive-Reisen oder Schulungstouren in Polen verringert die Änderung das finanzielle Risiko bei geopolitischen oder gesundheitlichen Krisen, die zu Stornierungen führen. Reiseabteilungen sollten ihre Vertragsvorlagen aktualisieren, um die neue Gutscheinoption zu berücksichtigen, und die Deckungssummen für die Insolvenzabsicherung der Lieferanten neu bewerten.
Quelle: Office of the President of Poland

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