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EU bestätigt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem – wichtige Hinweise für Reisende aus Großbritannien

Juli 28, 2026
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EU bestätigt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem – wichtige Hinweise für Reisende aus Großbritannien
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission veröffentlichte am 27. Juli 2026 eine wichtige Klarstellung, in der alle Reisekategorien aufgeführt sind, die vom neuen Schengen-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ausgenommen sind, das seit dem 10. April voll funktionsfähig ist. Obwohl das System für alle Nicht-EU-Staatsangehörigen gilt, hat die Mitteilung unmittelbare Auswirkungen auf Millionen britischer Passinhaber, die nach dem Brexit Geschäfts- oder Urlaubsreisen planen.

Im Rahmen des EES werden Drittstaatsangehörige normalerweise bei jeder Ein- und Ausreise biometrisch erfasst (Fingerabdruck und Gesichtserkennung), und ihre Bewegungen werden für drei Jahre gespeichert. Die Kommission bestätigt jedoch, dass Inhaber von langfristigen Visa oder Aufenthaltstiteln, die von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, *nicht* in das System aufgenommen werden. Ebenso sind Nicht-EU-Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 10 ausgenommen. Staatsangehörige der Mikrostaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan sind ebenfalls befreit.

EU bestätigt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem – wichtige Hinweise für Reisende aus Großbritannien


Für in Großbritannien ansässige multinationale Unternehmen mit Mitarbeitern in der EU beseitigt diese Klarstellung Unsicherheiten: Britische Beschäftigte, die bereits beispielsweise eine deutsche Blaue Karte oder einen französischen Talent-Pass besitzen, können weiterhin die regulären Schalter ohne biometrische Erfassung nutzen und vermeiden so mögliche getrennte Warteschlangen an Landgrenzen und Flughäfen. Angehörige, die mit EU-Familienkarten reisen, umgehen ebenfalls die EES-Kioske. Reiseveranstalter sollten ihre Risikobewertungen entsprechend aktualisieren.

Gemischtstatus-Familien – ein häufiges Szenario bei vor dem Brexit verlegten britischen Führungskräften – müssen sicherstellen, dass der nicht-EU-Partner die *physische* Aufenthaltserlaubnis mitführt, um von der Ausnahme zu profitieren. Bei rein digitalen Karten könnten Grenzbeamte eine EES-Erfassung anordnen. Personalabteilungen sollten zudem beachten, dass UK Frontier Worker Permits *keine* Ausnahme bei der Einreise in die EU darstellen.

Während das Vereinigte Königreich an einer eigenen elektronischen Reisegenehmigung (ETA) arbeitet, die die Sicherheitsziele des EES widerspiegelt, könnte die Asymmetrie der Systeme an den gemeinsamen Grenzkontrollstellen zu Reibungen führen. Branchenverbände fordern daher UK und EU auf, vor dem ersten Spitzenreisezeitraum im Oktober eine gegenseitige „Fast-Track-Lösung für häufige Geschäftsreisende“ zu entwickeln. Bis dahin sollten Unternehmen längere Umsteigezeiten in Paris, Amsterdam und Frankfurt für Mitarbeiter einplanen, die unter die EES-Erfassung fallen.
Quelle: European Commission – Migration & Home Affairs

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