
Ab dem 3. August 2026 sind alle nationalen Personalausweise im Papierformat ohne maschinenlesbaren Bereich oder biometrische Merkmale für Reisen innerhalb der Europäischen Union nicht mehr gültig. Diese Frist, festgelegt durch die Verordnung (EU) 2019/1157 zur Stärkung der Sicherheit von Ausweisdokumenten, markiert das Ende einer fünfjährigen Übergangsphase, in der die Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – alte Ausweisdokumente ausmustern mussten. Für österreichische Staatsbürger hat dies sofortige praktische Folgen: Grenzpolizei, Fluggesellschaften und Fährbetreiber können Inhabern des alten grünen Papier-Personalausweises nun die Beförderung verweigern, selbst bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Das Innenministerium schätzt, dass noch etwa 120.000 Österreicher – viele davon ältere Personen – Papierausweise besitzen. Diese müssen nun den neuen, plastikartigen eID-Ausweis beantragen, der einen Mikrochip enthält und künftig EU-Digital-ID-Wallets unterstützen wird. Die Gemeindeämter haben diese Woche ihre Öffnungszeiten verlängert, und die Regierung hat die 61-Euro-Expressgebühr bis zum 31. Oktober ausgesetzt, um kurzfristige Erneuerungen zu fördern. Auch Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich sind betroffen. Alte Familienangehörigen-Aufenthaltskarten im Heftformat verlieren ihre Gültigkeit für Grenzübertritte, was Geschäftsreisen oder Urlaube erschweren kann. Arbeitgeber mit entsandten Mitarbeitern sollten prüfen, ob diese die neuen EU-konformen Karten besitzen und gegebenenfalls dringend Termine beim Migrationsdienstzentrum vereinbaren. Das Fehlen eines gültigen Dokuments kann die Wiedereinreise nach Auslandsaufenthalten verweigern und die lokale Anmeldung ungültig machen. Fluggesellschaften an den Flughäfen Wien und Salzburg teilten Global Mobility News mit, dass sie ihre DCS-Software aktualisiert haben, um nicht konforme Dokumentennummern zu erkennen. Die Airlines weisen darauf hin, dass „Dokumentationsfehler“ in der Verantwortung der Passagiere liegen und No-Show- oder Neuausstellungsgebühren anfallen können. Reiseverantwortliche sollten daher Reisende informieren und die Firmenintranets entsprechend anpassen. Die Verordnung ist Teil eines umfassenderen EU-Vorhabens zur Bekämpfung von Identitätsbetrug und zur Vorbereitung auf das interoperable Ein- und Ausreisesystem sowie zukünftige digitale Reisedokumente. Ihr Inkrafttreten unterstreicht einen größeren Trend: Physische Dokumente werden zunehmend durch chipbasierte und schließlich vollständig digitale Ausweise ersetzt – mit weitreichenden Folgen für Compliance- und Datenschutzstrategien in globalen Mobilitätsprogrammen.