
Österreich führt ab Dezember 2025 neuen Aufenthaltstitel für Grenzgänger aus Nicht-EU-Staaten ein
Ab dem 1. Dezember 2025 wird in Österreich ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger aus Nicht-EU-Ländern eingeführt, die in Nachbarstaaten wohnen, aber in Österreich ein Jobangebot haben. Dies bestätigte die Fachvereinigung der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) am 17. November, nachdem der Titel im Bundesgesetzblatt I 2025/70 veröffentlicht wurde.
Der „Aufenthaltstitel Grenzgänger“ richtet sich an Pendler aus angrenzenden Ländern – etwa serbische IT-Fachkräfte aus Ungarn oder ukrainische Ingenieure aus der Slowakei –, die bereits einen langfristigen Wohnsitz im Nachbarstaat besitzen. Voraussetzungen sind: (1) ein langfristiger Aufenthaltstitel des Nachbarstaates, (2) ein österreichischer Arbeitsvertrag und (3) eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS), dass die arbeitsmarktlichen Prüfungen bestanden wurden. Die Gültigkeit beträgt zunächst sechs bis zwölf Monate und kann verlängert werden.
Für österreichische Arbeitgeber schließt die Regelung eine wichtige Lücke: Während EU-Bürger problemlos pendeln können, mussten Drittstaatsangehörige bisher eine vollständige Übersiedlungsgenehmigung beantragen – eine Option, die viele ablehnten. Der neue Titel ermöglicht es Unternehmen in Grenzregionen – insbesondere rund um Wien/Bratislava, Salzburg/Bayern und Kärnten/Slowenien –, Fachkräfte zu gewinnen, ohne teure Umzugspakete finanzieren zu müssen.
Fachleute rechnen im ersten Jahr mit etwa 250 Bewilligungen, erwarten aber eine steigende Nachfrage insbesondere in der Automobil- und Halbleiterbranche, sobald die Regelung bekannter wird. Personalabteilungen sollten sich darauf einstellen, zweisprachige Arbeitsverträge auszustellen und biometrische Termine in der ersten Arbeitswoche zu organisieren. Die Lohnverrechnung muss die Grenzgänger korrekt erfassen: Diese bleiben steuerlich im Ausland ansässig, sodass die Lohnsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen und nicht nach österreichischem Standardrecht einbehalten wird.
Gewerkschaften äußern Bedenken, dass der neue Aufenthaltstitel lokale Arbeitsmarktstrukturen umgehen könnte. Die Regierung betont jedoch, dass die AMS-Prüfung den Schutz heimischer Arbeitsuchender gewährleiste. Die Wirtschaft sieht die Maßnahme vorerst als gezielten Schritt gegen den Fachkräftemangel – ein Modell, das auch für andere EU-Staaten mit grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten Vorbild sein könnte.
Ab dem 1. Dezember 2025 wird in Österreich ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger aus Nicht-EU-Ländern eingeführt, die in Nachbarstaaten wohnen, aber in Österreich ein Jobangebot haben. Dies bestätigte die Fachvereinigung der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) am 17. November, nachdem der Titel im Bundesgesetzblatt I 2025/70 veröffentlicht wurde.
Der „Aufenthaltstitel Grenzgänger“ richtet sich an Pendler aus angrenzenden Ländern – etwa serbische IT-Fachkräfte aus Ungarn oder ukrainische Ingenieure aus der Slowakei –, die bereits einen langfristigen Wohnsitz im Nachbarstaat besitzen. Voraussetzungen sind: (1) ein langfristiger Aufenthaltstitel des Nachbarstaates, (2) ein österreichischer Arbeitsvertrag und (3) eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS), dass die arbeitsmarktlichen Prüfungen bestanden wurden. Die Gültigkeit beträgt zunächst sechs bis zwölf Monate und kann verlängert werden.
Für österreichische Arbeitgeber schließt die Regelung eine wichtige Lücke: Während EU-Bürger problemlos pendeln können, mussten Drittstaatsangehörige bisher eine vollständige Übersiedlungsgenehmigung beantragen – eine Option, die viele ablehnten. Der neue Titel ermöglicht es Unternehmen in Grenzregionen – insbesondere rund um Wien/Bratislava, Salzburg/Bayern und Kärnten/Slowenien –, Fachkräfte zu gewinnen, ohne teure Umzugspakete finanzieren zu müssen.
Fachleute rechnen im ersten Jahr mit etwa 250 Bewilligungen, erwarten aber eine steigende Nachfrage insbesondere in der Automobil- und Halbleiterbranche, sobald die Regelung bekannter wird. Personalabteilungen sollten sich darauf einstellen, zweisprachige Arbeitsverträge auszustellen und biometrische Termine in der ersten Arbeitswoche zu organisieren. Die Lohnverrechnung muss die Grenzgänger korrekt erfassen: Diese bleiben steuerlich im Ausland ansässig, sodass die Lohnsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen und nicht nach österreichischem Standardrecht einbehalten wird.
Gewerkschaften äußern Bedenken, dass der neue Aufenthaltstitel lokale Arbeitsmarktstrukturen umgehen könnte. Die Regierung betont jedoch, dass die AMS-Prüfung den Schutz heimischer Arbeitsuchender gewährleiste. Die Wirtschaft sieht die Maßnahme vorerst als gezielten Schritt gegen den Fachkräftemangel – ein Modell, das auch für andere EU-Staaten mit grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten Vorbild sein könnte.