
In einer nächtlichen Entscheidung hat das US-Bezirksgericht für den District of Columbia eine landesweite einstweilige Verfügung erlassen, die die US Citizenship and Immigration Services (USCIS) daran hindert, die geplante Gebührenerhöhung für das EB-5 Immigrant Investor Program umzusetzen. USCIS wollte die Antragsgebühr für das Formular I-526E (Immigrant Petition by Regional Center Investor) von 11.160 US-Dollar auf 47.160 US-Dollar anheben – ein beispielloser Anstieg um 322 Prozent – mit der Begründung, dass höhere Gebühren zur Deckung der Kosten für Betrugserkennung und Aufsicht notwendig seien.
Richterin Tanya S. Chutkan stellte fest, dass die Behörde die vorgeschriebenen Anhörungs- und Kommentierungsverfahren nicht ordnungsgemäß eingehalten und nicht ausreichend begründet habe, warum EB-5-Antragsteller einen so unverhältnismäßig hohen Anteil am Gesamtbudget der USCIS tragen sollten. Die einstweilige Verfügung setzt die bisherige Gebührenordnung bis zur endgültigen Entscheidung des Verfahrens wieder in Kraft, sodass Investoren weiterhin zum niedrigeren Satz einreichen können. Diese Phase könnte sich angesichts üblicher Berufungsverfahren über mehrere Monate hinziehen.
Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für regionale Zentren und ausländische Investoren – insbesondere aus China, Indien und Südkorea –, die befürchteten, dass die Gebührenerhöhung kleinere Projekte unerschwinglich machen und den Kapitalzufluss in US-Immobilien- und Infrastrukturprojekte verlangsamen würde. Mehrere Betreiber regionaler Zentren haben bereits die zuvor wegen der geplanten Gebührenerhöhung pausierten Zeichnungsfenster wieder geöffnet, und Einwanderungsanwälte berichten von einem starken Anstieg an Mandantenanfragen, die noch vor einer möglichen neuen Gebührenregelung einreichen wollen.
Für Unternehmen, die auf EB-5-Mittel zur Finanzierung von Bau- oder Erweiterungsprojekten angewiesen sind, bewahrt die einstweilige Verfügung eine wichtige Alternative zur herkömmlichen Bankfinanzierung in Zeiten steigender Zinssätze. Mobilitätsteams sollten jedoch wachsam bleiben: USCIS wird voraussichtlich Anfang 2026 eine engere Gebührenerhöhung erneut vorschlagen, und der Kongress könnte mit eigener Gesetzgebung eingreifen. Global Mobility Planner sollten die aktuelle Gebührenstruktur daher als vorübergehend betrachten und Investorenmitarbeiter dazu anhalten, Einreichungen, wo möglich, zu beschleunigen.
Der Fall verdeutlicht zudem eine grundsätzliche rechtliche Schwäche in der Gebührenregelung der USCIS für 2025, was darauf hindeutet, dass auch andere beschäftigungsbezogene Kategorien (wie H-1B- und L-1-Anträge) mit Herausforderungen rechnen müssen, falls USCIS seine Kostenanalyse nicht verbessert. Multinationale Arbeitgeber sollten die Rechtsstreitigkeiten genau verfolgen und für 2026 Budgetreserven für mögliche Schwankungen bei den Antragskosten einplanen.
Richterin Tanya S. Chutkan stellte fest, dass die Behörde die vorgeschriebenen Anhörungs- und Kommentierungsverfahren nicht ordnungsgemäß eingehalten und nicht ausreichend begründet habe, warum EB-5-Antragsteller einen so unverhältnismäßig hohen Anteil am Gesamtbudget der USCIS tragen sollten. Die einstweilige Verfügung setzt die bisherige Gebührenordnung bis zur endgültigen Entscheidung des Verfahrens wieder in Kraft, sodass Investoren weiterhin zum niedrigeren Satz einreichen können. Diese Phase könnte sich angesichts üblicher Berufungsverfahren über mehrere Monate hinziehen.
Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für regionale Zentren und ausländische Investoren – insbesondere aus China, Indien und Südkorea –, die befürchteten, dass die Gebührenerhöhung kleinere Projekte unerschwinglich machen und den Kapitalzufluss in US-Immobilien- und Infrastrukturprojekte verlangsamen würde. Mehrere Betreiber regionaler Zentren haben bereits die zuvor wegen der geplanten Gebührenerhöhung pausierten Zeichnungsfenster wieder geöffnet, und Einwanderungsanwälte berichten von einem starken Anstieg an Mandantenanfragen, die noch vor einer möglichen neuen Gebührenregelung einreichen wollen.
Für Unternehmen, die auf EB-5-Mittel zur Finanzierung von Bau- oder Erweiterungsprojekten angewiesen sind, bewahrt die einstweilige Verfügung eine wichtige Alternative zur herkömmlichen Bankfinanzierung in Zeiten steigender Zinssätze. Mobilitätsteams sollten jedoch wachsam bleiben: USCIS wird voraussichtlich Anfang 2026 eine engere Gebührenerhöhung erneut vorschlagen, und der Kongress könnte mit eigener Gesetzgebung eingreifen. Global Mobility Planner sollten die aktuelle Gebührenstruktur daher als vorübergehend betrachten und Investorenmitarbeiter dazu anhalten, Einreichungen, wo möglich, zu beschleunigen.
Der Fall verdeutlicht zudem eine grundsätzliche rechtliche Schwäche in der Gebührenregelung der USCIS für 2025, was darauf hindeutet, dass auch andere beschäftigungsbezogene Kategorien (wie H-1B- und L-1-Anträge) mit Herausforderungen rechnen müssen, falls USCIS seine Kostenanalyse nicht verbessert. Multinationale Arbeitgeber sollten die Rechtsstreitigkeiten genau verfolgen und für 2026 Budgetreserven für mögliche Schwankungen bei den Antragskosten einplanen.
Quelle: Hindustan Times