
Minuten nach Inkrafttreten der neuen Regelungen für ausländische Arbeitskräfte veröffentlichten die Arbeitsämter in den Landkreisen Polens Erinnerungen, die auf die erhöhten Gebühren und die eingeschränkte Liste der Nationalitäten hinweisen, für die das Deklarationsverfahren gilt. In Bielsk Podlaski betonten die Behörden beispielsweise, dass Deklarationen nun nur noch für Staatsbürger aus Armenien, Belarus, Moldawien und der Ukraine eingereicht werden dürfen und die Gebühr für die Registrierung einer Deklaration auf 400 PLN gestiegen ist.
Die Hinweise klären auch die Übergangsregelungen für georgische Arbeitnehmer, deren Deklarationen vor dem 1. Dezember registriert wurden: Diese dürfen bis zum Ablauf des Dokuments ohne zusätzliche Formalitäten weiterarbeiten. Arbeitgeber werden aufgefordert, die neuen Gebühren einzuplanen und bei der Einreichung der Deklarationen über praca.gov.pl digitale Scans von Pässen, Qualifikationsnachweisen und Zahlungsbestätigungen beizufügen.
Die örtlichen Ämter warnten zudem, dass Kontrollen verstärkt darauf achten werden, ob die Deklarationen vor dem ersten Arbeitstag des Ausländers eingereicht wurden – ein häufiger Fehler bei der Einhaltung der Vorschriften. Unternehmen, die auf Saisonkräfte angewiesen sind, wurden dazu angehalten zu prüfen, ob die Stellen weiterhin für das schnellere Deklarationsverfahren infrage kommen oder ob nun eine vollständige Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Personalabteilungen sollten die Hinweise der Landkreise an die Fachvorgesetzten weiterleiten, insbesondere in landwirtschaftlichen und produzierenden Regionen, in denen spontane Einstellungen häufig vorkommen.
Die Hinweise klären auch die Übergangsregelungen für georgische Arbeitnehmer, deren Deklarationen vor dem 1. Dezember registriert wurden: Diese dürfen bis zum Ablauf des Dokuments ohne zusätzliche Formalitäten weiterarbeiten. Arbeitgeber werden aufgefordert, die neuen Gebühren einzuplanen und bei der Einreichung der Deklarationen über praca.gov.pl digitale Scans von Pässen, Qualifikationsnachweisen und Zahlungsbestätigungen beizufügen.
Die örtlichen Ämter warnten zudem, dass Kontrollen verstärkt darauf achten werden, ob die Deklarationen vor dem ersten Arbeitstag des Ausländers eingereicht wurden – ein häufiger Fehler bei der Einhaltung der Vorschriften. Unternehmen, die auf Saisonkräfte angewiesen sind, wurden dazu angehalten zu prüfen, ob die Stellen weiterhin für das schnellere Deklarationsverfahren infrage kommen oder ob nun eine vollständige Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Personalabteilungen sollten die Hinweise der Landkreise an die Fachvorgesetzten weiterleiten, insbesondere in landwirtschaftlichen und produzierenden Regionen, in denen spontane Einstellungen häufig vorkommen.