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Neues Formular für vorübergehende Aufenthaltserlaubnis vereinfacht Regeln für Fotos und Fingerabdrücke

Dez. 2, 2025
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Neues Formular für vorübergehende Aufenthaltserlaubnis vereinfacht Regeln für Fotos und Fingerabdrücke
Ausländer, die eine polnische Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ab sofort ein neues Antragsformular verwenden, das durch eine Verordnung vom 25. November 2025 eingeführt wurde. Das Formular ist seit dem 1. Dezember verpflichtend und reduziert den bürokratischen Aufwand, indem die Anzahl der benötigten biometrischen Fotos von vier auf zwei halbiert wird. Zudem enthält es integrierte Anhänge für kombinierte Anträge auf Aufenthalt und Arbeit, die EU-Blaukarte sowie innerbetriebliche Versetzungen.

Die Verordnung standardisiert außerdem den Stempel, der die fristgerechte Antragstellung bestätigt, regelt die Erfassung von Fingerabdrücken und legt die technischen Anforderungen für digitale Fotos fest. Damit wird der Weg für vollständig digitale Anträge im Jahr 2026 geebnet. Das Innenministerium betont, dass das neue Layout die polnische Praxis an die EU-Richtlinie für langfristig aufenthaltsberechtigte Personen anpasst und regionale Unterschiede beseitigt, die Bewerber häufig verwirrten.

Neues Formular für vorübergehende Aufenthaltserlaubnis vereinfacht Regeln für Fotos und Fingerabdrücke


Unternehmen sollten alle bisherigen Formulare umgehend ersetzen, da die Woiwodschaftsämter alte Anträge ablehnen werden. Personalabteilungen wird empfohlen, ihre Onboarding-Checklisten zu aktualisieren und die entsandten Mitarbeiter frühzeitig aufzufordern, Termine zur Fingerabdrucknahme zu buchen, da in den ersten Wochen des neuen Systems mit Engpässen zu rechnen ist.

Obwohl sich die Voraussetzungen für die Antragstellung nicht geändert haben, erwarten Experten kürzere Bearbeitungszeiten, da die Datenfelder nun direkt mit dem Backoffice-System der Einwanderungsbehörde übereinstimmen und somit manuelle Nachbearbeitungen entfallen.
Quelle: Lublin Voivodeship Office – Foreigners’ Department

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