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Polen streicht Georgien aus dem vereinfachten Arbeitsvisum-Programm

Dez. 2, 2025
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Polen streicht Georgien aus dem vereinfachten Arbeitsvisum-Programm
Polen hat Georgien offiziell von der Liste der Länder gestrichen, die für das beliebte „Arbeitgeber-Erklärung“-Visum zugelassen sind. Diese Änderung trat am 1. Dezember 2025 in Kraft. Seit 15 Jahren ermöglicht dieses Programm Bürgern von fünf postsowjetischen Staaten – darunter Georgien – bis zu zwei Jahre lang nicht-saisonale Jobs in Polen anzunehmen, basierend auf einer kurzen, kostengünstigen Erklärung des potenziellen Arbeitgebers. Es waren weder eine Arbeitsmarktprüfung, eine Gebühr für die Arbeitserlaubnis noch ein Botschaftsinterview erforderlich, was das Programm für Zehntausende georgische Landarbeiter, Fahrer und Lagerarbeiter jährlich zur bevorzugten Option machte.

Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hatte die Änderung bereits im August angekündigt und verwies auf EU-Diskussionen über eine mögliche Aussetzung des visafreien Schengen-Regimes für Georgien sowie auf einen deutlichen Rückgang der Nachfrage nach georgischen Arbeitskräften im Vergleich zu 2024. Nach der am 21. November unterzeichneten geänderten Verordnung bleiben nur Armenien, Belarus, Moldawien und die Ukraine auf der Liste. Georgische Staatsangehörige, die bereits gültige polnische Nationalvisa oder Arbeitgeber-Erklärungen besitzen, dürfen weiterhin arbeiten, bis ihre Dokumente ablaufen. Alle Neueinstellungen müssen jedoch den längeren Standardprozess durchlaufen, der die Beantragung eines D-Typ-Arbeitsvisums und in vielen Fällen eine vollständige Arbeitserlaubnis umfasst.

Polen streicht Georgien aus dem vereinfachten Arbeitsvisum-Programm


Für polnische Arbeitgeber bedeutet dies zunächst einen administrativen Mehraufwand: Vermittlungsagenturen können nicht mehr auf die dreitägige Bearbeitungszeit der Erklärung setzen und müssen für die Visumerteilung nach Stellenangeboten an georgische Kandidaten mit sechs bis acht Wochen rechnen. Während die Logistik- und Bausektoren angeben, auf ukrainische oder moldawische Arbeitskräfte ausweichen zu können, warnen Gartenbaubetriebe, dass der Zeitpunkt – kurz vor den Vorbereitungen für die Frühjahrs-Gewächshäuser – zu Engpässen im Personal führen könnte.

Auch georgische Arbeitnehmer, die bereits in Polen sind, stehen vor neuen Herausforderungen. Möchten sie nach Ablauf ihrer aktuellen Erklärung den Arbeitgeber wechseln, müssen sie eine Arbeitserlaubnis des neuen Unternehmens erhalten oder die EU verlassen und ein neues Visum beantragen. Migrationsberater empfehlen, Verlängerungen mindestens drei Monate im Voraus zu planen, um einen Statusverlust zu vermeiden.

Multinationale Unternehmen mit polnischen Niederlassungen sollten ihre Rekrutierungsprozesse anpassen, Personaldienstleister informieren und Entsendungspläne überprüfen, die auf georgische Techniker setzen, die zwischen polnischen Standorten rotieren. Die Änderung unterstreicht Warschaus Bereitschaft, Mobilitätsprogramme im Einklang mit der EU-Migrationspolitik neu auszurichten, und signalisiert, dass weitere Nationalitäten kurzfristig hinzugefügt oder gestrichen werden könnten.
Quelle: Civil Georgia

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