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Neue Gebühren und Dokumentationsvorschriften für die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte treten in Polen in Kraft

Dez. 2, 2025
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Neue Gebühren und Dokumentationsvorschriften für die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte treten in Polen in Kraft
Neben der heutigen Überarbeitung der Arbeitgebererklärungsliste hat Polen auch erhebliche neue Gebühren und Dokumentationspflichten für alle Organisationen eingeführt, die Nicht-EU-Bürger beschäftigen. Ein Paket aus drei Durchführungsverordnungen – im Amtsblatt am 25. November veröffentlicht, aber ab dem 1. Dezember wirksam – erhöht die Anmeldegebühr für eine Standard-Arbeitgebererklärung von 100 PLN auf 400 PLN und die Gebühr für eine Saisonarbeitserlaubnis von 30 PLN auf 120 PLN. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse reichen nun von 200 PLN für Einsätze bis zu drei Monaten bis zu 800 PLN für Auslandseinsätze, was einer Vervierfachung der bisherigen Kosten entspricht.

Die Verordnungen führen zudem harmonisierte Dokumenten-Checklisten ein. Arbeitgeber müssen Steuerbescheinigungen, Nachweise über keine Lohnrückstände und – neu in diesem Jahr – einen Nachweis über angemessenen Wohnraum vorlegen, wenn Unterkunft Teil des Arbeitsangebots ist. Saisonarbeitsgeber können für georgische Staatsbürger keine Mehrfachsaison-Genehmigungen mehr beantragen, da Georgien von der Fast-Track-Liste gestrichen wurde.

Neue Gebühren und Dokumentationsvorschriften für die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte treten in Polen in Kraft


Die örtlichen Arbeitsämter haben das Wochenende genutzt, um ihre E-Dienste zu aktualisieren, und warnen vor Verzögerungen bei der Bearbeitung, da die Mitarbeiter die zusätzlichen Unterlagen prüfen müssen. Das Powiatowy Urząd Pracy in Koszalin forderte Unternehmen beispielsweise auf, „die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, um eine sofortige Ablehnung zu vermeiden“, während die Ämter in Legnica und Otwock Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Personalabteilungen veröffentlichten.

Für multinationale Arbeitgeber bedeutet dies sofortige Mehrkosten: Ein Produktionsbetrieb, der 50 thailändische Schweißer mit 18-Monats-Verträgen beschäftigt, zahlt nun 20.000 PLN an staatlichen Gebühren statt bisher 5.000 PLN. Unternehmen mit großen ukrainischen oder belarussischen Belegschaften kalkulieren für 2026 mit höheren Einarbeitungskosten und verschärfen interne Genehmigungsprozesse für externe Personaldienstleister.

Das Arbeitsministerium argumentiert, die höheren Gebühren würden eine vollständig elektronische Genehmigungsplattform finanzieren, die im nächsten Jahr eingeführt werden soll. Wirtschaftsverbände befürchten jedoch, dass die Änderungen Polen im Vergleich zu den Nachbarländern Deutschland und Tschechien, die niedrigere Gebühren erheben, weniger wettbewerbsfähig machen. Personalverantwortliche sollten ihre Kostenprognosen aktualisieren, Budgets für ausländische Arbeitskräfte anpassen und die Recruiting-Teams über die strengeren Einreichungsanforderungen informieren, um Verzögerungen zu vermeiden, die Projektzeitpläne gefährden könnten.
Quelle: Dziennik Ustaw (Polish Official Journal)

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