
Der Hauptausschuss des österreichischen Nationalrats hat beschlossen, die umstrittene Aussetzung des Familiennachzugs für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte um weitere 12 Monate bis zum 2. Juli 2026 zu verlängern. Die Maßnahme, die erstmals am 3. Juli 2025 gemäß §36 Asylgesetz in Kraft trat, hätte nächsten Monat auslaufen sollen und kann rechtlich dreimal verlängert werden.
Innenminister Gerhard Karner legte eine 48-seitige Wirkungsstudie vor, in der behauptet wird, dass die Aufnahme weiterer Angehöriger Schulen, Wohnraum und soziale Dienste – insbesondere in kleineren Gemeinden, die seit 2022 mit Rekordzahlen an Asylsuchenden zu kämpfen haben – überfordern würde.
Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützte die Verlängerung, während die rechtsextreme FPÖ zustimmte, aber schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylwerber forderte. Die Grünen lehnten ab und warfen der Regierung vor, Menschenrechte acht Monate vor der Nationalratswahl 2026 für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren. NGOs wie Caritas warnen, dass die anhaltende Trennung von Familien die Integration erschwere und die psychische Belastung der meisten anerkannten Flüchtlinge, vor allem aus Syrien und Afghanistan, erhöhe.
Für Arbeitgeber ergibt sich ein zwiespältiges Bild. Einerseits könnte die Begrenzung neuer humanitärer Zuwanderung den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Wien, Graz und Linz entlasten, wo viele multinationale Unternehmen ihre regionalen Hauptsitze haben. Andererseits berichten Personalabteilungen, die auf Flüchtlingstalente angewiesen sind – insbesondere in den unterbesetzten Logistik- und Gastronomiesektoren Österreichs –, dass der Stopp ihre Möglichkeiten einschränkt, qualifizierte Fachkräfte zu halten, die eine lange Trennung von Ehepartnern und Kindern fürchten. Mehrere Unternehmen teilten der Austrian Business Agency mit, dass sie Flüchtlingsmitarbeiter nach Deutschland verlagern, wo der Familiennachzug nach einer zweijährigen Wartezeit weiterhin möglich ist.
Praktische Hinweise für Mobility- und Relocation-Manager:
• Überprüfen Sie Fürsorgepflichten für Flüchtlingsmitarbeiter, deren Angehörige im Ausland bleiben; Beratungsangebote könnten notwendig sein.
• Rechnen Sie damit, dass die Bearbeitung sogenannter „Derogations“- oder Härtefallanträge weiterhin sehr restriktiv bleibt; in den letzten sechs Monaten wurden nur 142 bewilligt.
• Bereiten Sie sich auf verstärkte Kontrollen bei österreichischen Auslandsvertretungen vor: Selbst humanitäre D-Visa für schwerkranke Kinder benötigen nun eine individuelle ministerielle Genehmigung.
• Beobachten Sie laufende Verfahren am österreichischen Verfassungsgerichtshof, wo NGOs eine Klage vorbereiten, die den Stopp vor der Sommerfrist 2026 aussetzen könnte.
Innenminister Gerhard Karner legte eine 48-seitige Wirkungsstudie vor, in der behauptet wird, dass die Aufnahme weiterer Angehöriger Schulen, Wohnraum und soziale Dienste – insbesondere in kleineren Gemeinden, die seit 2022 mit Rekordzahlen an Asylsuchenden zu kämpfen haben – überfordern würde.
Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützte die Verlängerung, während die rechtsextreme FPÖ zustimmte, aber schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylwerber forderte. Die Grünen lehnten ab und warfen der Regierung vor, Menschenrechte acht Monate vor der Nationalratswahl 2026 für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren. NGOs wie Caritas warnen, dass die anhaltende Trennung von Familien die Integration erschwere und die psychische Belastung der meisten anerkannten Flüchtlinge, vor allem aus Syrien und Afghanistan, erhöhe.
Für Arbeitgeber ergibt sich ein zwiespältiges Bild. Einerseits könnte die Begrenzung neuer humanitärer Zuwanderung den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Wien, Graz und Linz entlasten, wo viele multinationale Unternehmen ihre regionalen Hauptsitze haben. Andererseits berichten Personalabteilungen, die auf Flüchtlingstalente angewiesen sind – insbesondere in den unterbesetzten Logistik- und Gastronomiesektoren Österreichs –, dass der Stopp ihre Möglichkeiten einschränkt, qualifizierte Fachkräfte zu halten, die eine lange Trennung von Ehepartnern und Kindern fürchten. Mehrere Unternehmen teilten der Austrian Business Agency mit, dass sie Flüchtlingsmitarbeiter nach Deutschland verlagern, wo der Familiennachzug nach einer zweijährigen Wartezeit weiterhin möglich ist.
Praktische Hinweise für Mobility- und Relocation-Manager:
• Überprüfen Sie Fürsorgepflichten für Flüchtlingsmitarbeiter, deren Angehörige im Ausland bleiben; Beratungsangebote könnten notwendig sein.
• Rechnen Sie damit, dass die Bearbeitung sogenannter „Derogations“- oder Härtefallanträge weiterhin sehr restriktiv bleibt; in den letzten sechs Monaten wurden nur 142 bewilligt.
• Bereiten Sie sich auf verstärkte Kontrollen bei österreichischen Auslandsvertretungen vor: Selbst humanitäre D-Visa für schwerkranke Kinder benötigen nun eine individuelle ministerielle Genehmigung.
• Beobachten Sie laufende Verfahren am österreichischen Verfassungsgerichtshof, wo NGOs eine Klage vorbereiten, die den Stopp vor der Sommerfrist 2026 aussetzen könnte.
Quelle: VisaHQ
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