
In einem bahnbrechenden Urteil vom 18. Dezember 2025 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das polnische Verfassungsgericht nach EU-Recht weder unabhängig noch unparteiisch ist, und verwies dabei auf unregelmäßige Richterernennungen seit 2015. Das Urteil hebt eine Reihe von Entscheidungen des Gerichts auf, die die Vorrangstellung der EU-Verträge gegenüber polnischem Recht infrage gestellt hatten.
Warum sollten Mobilitätsmanager das beachten? Erstens steht Polens Zugang zu EU-Kohäsionsmitteln – darunter Gelder für die Digitalisierung von Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren – nun auf dem Spiel. Ein längerer Stopp könnte die Pläne zur Abwicklung des Rückstaus von 260.000 Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis verzögern, trotz der jüngsten Umstellung auf vollständig digitale Anträge.
Zweitens ist das gegenseitige Vertrauen unter den Schengen-Staaten eine Grundvoraussetzung für die Freizügigkeit. Sollte die Europäische Kommission neue Vertragsverletzungsverfahren einleiten, könnten andere Mitgliedstaaten strengere Kontrollen bei der Ein- und Ausreise nach bzw. aus Polen fordern, was Reibungen zurückbringen würde, die nach der Pandemie weitgehend verschwunden waren.
Schließlich wirft das Urteil Fragen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Kontrolle entsandter Arbeitnehmer auf. Brüssel hat angedeutet, dass anhaltende Verstöße die Zusammenarbeit über Verwaltungsportale zur Überprüfung von Arbeitserlaubnissen beeinträchtigen könnten, was für Fachkräfte in regulierten Berufen zusätzliche Formalitäten oder eine erneute Zulassung bedeuten würde.
Ministerpräsident Donald Tusk und seine pro-europäische Regierung begrüßten das Urteil und kündigten schnelle Gesetzesinitiativen an. Doch da zwei Präsidenten, die der früheren Regierungspartei nahestehen, weiterhin Vetorechte besitzen, warnen Rechtsexperten vor monatelangem Stillstand. Arbeitgeber sollten daher längere Vorlaufzeiten in ihre Strategien zur polnischen Arbeitserlaubnis einplanen und mögliche Strafzahlungen des EuGH im Blick behalten, die Mittel für IT-Modernisierungen im Bereich Migration schmälern könnten.
Warum sollten Mobilitätsmanager das beachten? Erstens steht Polens Zugang zu EU-Kohäsionsmitteln – darunter Gelder für die Digitalisierung von Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren – nun auf dem Spiel. Ein längerer Stopp könnte die Pläne zur Abwicklung des Rückstaus von 260.000 Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis verzögern, trotz der jüngsten Umstellung auf vollständig digitale Anträge.
Zweitens ist das gegenseitige Vertrauen unter den Schengen-Staaten eine Grundvoraussetzung für die Freizügigkeit. Sollte die Europäische Kommission neue Vertragsverletzungsverfahren einleiten, könnten andere Mitgliedstaaten strengere Kontrollen bei der Ein- und Ausreise nach bzw. aus Polen fordern, was Reibungen zurückbringen würde, die nach der Pandemie weitgehend verschwunden waren.
Schließlich wirft das Urteil Fragen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Kontrolle entsandter Arbeitnehmer auf. Brüssel hat angedeutet, dass anhaltende Verstöße die Zusammenarbeit über Verwaltungsportale zur Überprüfung von Arbeitserlaubnissen beeinträchtigen könnten, was für Fachkräfte in regulierten Berufen zusätzliche Formalitäten oder eine erneute Zulassung bedeuten würde.
Ministerpräsident Donald Tusk und seine pro-europäische Regierung begrüßten das Urteil und kündigten schnelle Gesetzesinitiativen an. Doch da zwei Präsidenten, die der früheren Regierungspartei nahestehen, weiterhin Vetorechte besitzen, warnen Rechtsexperten vor monatelangem Stillstand. Arbeitgeber sollten daher längere Vorlaufzeiten in ihre Strategien zur polnischen Arbeitserlaubnis einplanen und mögliche Strafzahlungen des EuGH im Blick behalten, die Mittel für IT-Modernisierungen im Bereich Migration schmälern könnten.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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