
Der tschechische Open-Access-Anbieter RegioJet, der auf der lukrativen Strecke Posen–Warschau PKP Intercity herausfordern wollte, gab am 18. Dezember 2025 bekannt, dass der Start des Betriebs von Mitte Dezember auf Anfang Februar verschoben wurde und eine Reihe weiterer Inlandsverbindungen gestrichen wurden. Diese Mitteilung erfolgt im Anschluss an eine formelle Untersuchung der polnischen Eisenbahnaufsicht UTK wegen angeblicher „kollektiver Verletzungen der Fahrgastrechte“.
RegioJet führt die Verzögerungen auf eine langsamer als erwartete Rekrutierung von Zugmanagern und kurzfristige technische Probleme mit der Flotte zurück. Die UTK warnt jedoch, dass späte Stornierungen mit Bußgeldern von bis zu 2 Millionen PLN belegt werden können und deutet an, dass die Trassenkapazitäten an den staatlichen Betreiber PKP Intercity zurückgegeben werden könnten. Für Mobilitätsplaner bedeutet dies eine Verknappung der Kapazitäten in der Hauptverkehrszeit zwischen den beiden größten Wirtschaftszentren Polens: Das Sitzplatzangebot im Dezember war bereits durch laufende Infrastrukturarbeiten am Bahnhof Warschau West eingeschränkt.
Firmen, die RegioJet-Tickets für Geschäftsreisen ausgestellt haben, erhalten automatische Rückerstattungen sowie einen Gutschein im Wert von 100 PLN, müssen jedoch schnell umbuchten – PKP Intercity meldet Auslastungen von über 92 % auf den Abfahrten vor Weihnachten. Internationale Mitarbeiter, die über den Flughafen Posen-Ławica anreisen, sollten mehr Zeit einplanen, da die Ausfälle der Zubringerzüge den Druck auf die Flughafen-Shuttlebusse erhöhen.
Langfristig wirft der Vorfall Fragen zum Wettbewerb um Streckenzugänge auf, gerade jetzt, wo das vierte Eisenbahnpaket der EU die Liberalisierung der nationalen Passagiermärkte vorantreibt. Juristische Experten gehen davon aus, dass die Durchsetzung der UTK einen Präzedenzfall für neue Anbieter wie Leo Express und FlixTrain schaffen wird, was die Vielfalt der Bahnoptionen für Pendler und entsandte Arbeitnehmer innerhalb der EU beeinflussen könnte.
Empfehlungen: Arbeitgeber sollten die Bahnreservierungen für Dezember und Januar überprüfen und prüfen, ob sich Mitarbeiter für Gruppentarife mit garantierten Sitzplätzen zusammenfassen lassen. Zudem sollten HR-Richtlinien eine Klausel zum „Ausfall von Bahnverbindungen“ in die Fürsorgepflicht aufnehmen, da die UTK-Kontrollen kurzfristige Fahrplanänderungen wahrscheinlicher machen.
RegioJet führt die Verzögerungen auf eine langsamer als erwartete Rekrutierung von Zugmanagern und kurzfristige technische Probleme mit der Flotte zurück. Die UTK warnt jedoch, dass späte Stornierungen mit Bußgeldern von bis zu 2 Millionen PLN belegt werden können und deutet an, dass die Trassenkapazitäten an den staatlichen Betreiber PKP Intercity zurückgegeben werden könnten. Für Mobilitätsplaner bedeutet dies eine Verknappung der Kapazitäten in der Hauptverkehrszeit zwischen den beiden größten Wirtschaftszentren Polens: Das Sitzplatzangebot im Dezember war bereits durch laufende Infrastrukturarbeiten am Bahnhof Warschau West eingeschränkt.
Firmen, die RegioJet-Tickets für Geschäftsreisen ausgestellt haben, erhalten automatische Rückerstattungen sowie einen Gutschein im Wert von 100 PLN, müssen jedoch schnell umbuchten – PKP Intercity meldet Auslastungen von über 92 % auf den Abfahrten vor Weihnachten. Internationale Mitarbeiter, die über den Flughafen Posen-Ławica anreisen, sollten mehr Zeit einplanen, da die Ausfälle der Zubringerzüge den Druck auf die Flughafen-Shuttlebusse erhöhen.
Langfristig wirft der Vorfall Fragen zum Wettbewerb um Streckenzugänge auf, gerade jetzt, wo das vierte Eisenbahnpaket der EU die Liberalisierung der nationalen Passagiermärkte vorantreibt. Juristische Experten gehen davon aus, dass die Durchsetzung der UTK einen Präzedenzfall für neue Anbieter wie Leo Express und FlixTrain schaffen wird, was die Vielfalt der Bahnoptionen für Pendler und entsandte Arbeitnehmer innerhalb der EU beeinflussen könnte.
Empfehlungen: Arbeitgeber sollten die Bahnreservierungen für Dezember und Januar überprüfen und prüfen, ob sich Mitarbeiter für Gruppentarife mit garantierten Sitzplätzen zusammenfassen lassen. Zudem sollten HR-Richtlinien eine Klausel zum „Ausfall von Bahnverbindungen“ in die Fürsorgepflicht aufnehmen, da die UTK-Kontrollen kurzfristige Fahrplanänderungen wahrscheinlicher machen.
Quelle: Radio Poznań