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Österreich verlängert Aussetzung der Familienzusammenführung für Flüchtlinge bis Juli 2026

Dez. 21, 2025
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Österreich verlängert Aussetzung der Familienzusammenführung für Flüchtlinge bis Juli 2026
In einer späten Sitzung am 20. Dezember hat der Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen, §36 des Asylgesetzes um weitere zwölf Monate bis zum 2. Juli 2026 zu verlängern. Damit bleiben die Familienzusammenführungsrechte für Flüchtlinge weiterhin ausgesetzt. Die umstrittene Regelung, die erstmals im Juli 2025 eingeführt wurde, setzt das Recht anerkannter Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigter außer Kraft, Ehepartner und minderjährige Kinder nach Österreich nachzuholen.

Innenminister Gerhard Karner erklärte den Abgeordneten, dass Gemeinden aufgrund der Rekordzahlen an Asylsuchenden in den Jahren 2022 bis 2024 mit „Wohnraummangel und überfüllten Klassen“ zu kämpfen hätten. Eine 48-seitige Studie des Ministeriums warnt, dass die Aufnahme von weiteren 12.000 Angehörigen im Jahr 2026 die Kapazitäten der lokalen Infrastruktur überfordern würde. Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützte die Verlängerung; die rechtsextreme FPÖ stimmte ebenfalls zu, forderte jedoch schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylwerber. Die Grünen und linksliberalen Parteien lehnten die Maßnahme ab.

Österreich verlängert Aussetzung der Familienzusammenführung für Flüchtlinge bis Juli 2026


Menschenrechtsorganisationen werfen Wien vor, gegen die EU-Richtlinie 2003/86/EG zu verstoßen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Familienzusammenführung zu erleichtern. Sie warnen, dass Flüchtlinge in Österreich weiterhin lange von ihren Partnern und Kindern getrennt bleiben, was psychische Belastungen verstärkt und die Integration erschwert. Wirtschaftsverbände äußern sich größtenteils zurückhaltend, während Anbieter von Umsiedlungsdiensten darauf hinweisen, dass der Einfrierungsbeschluss für Arbeitgeber, die Talente mit Fluchthintergrund einstellen, zusätzliche Unsicherheit schafft.

Praktisch sollten Mobilitätsteams, die mit Flüchtlingen arbeiten, mindestens ein weiteres Jahr ohne Familiennachzug einplanen. Alternativen wie humanitäre Familienvisa sind Ermessenssache und werden nur langsam bearbeitet. Unternehmen könnten ihre Mitarbeiterunterstützungsprogramme ausweiten, um Beratung anzubieten und, wo möglich, Besuche im Rahmen von Schengen-Kurzaufenthaltsvisa zu ermöglichen – wobei zu beachten ist, dass diese keine Arbeits- oder Studienerlaubnis beinhalten.

Das Asylgesetz erlaubt zwei weitere jährliche Verlängerungen, sodass die Aussetzung rechtlich bis Mitte 2028 andauern könnte. Personalverantwortliche sollten die parlamentarischen Debatten im Frühjahr aufmerksam verfolgen und in engem Kontakt mit Rechtsberatern stehen, um betroffene Mitarbeitende schnell informieren zu können.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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