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Finnland schließt Schlupfloch bei „zweiten“ Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz

Dez. 22, 2025
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Finnland schließt Schlupfloch bei „zweiten“ Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz
Als Reaktion auf einen Anstieg ukrainischer Staatsangehöriger, die aus anderen EU-Ländern nach Finnland ziehen, hat das Innenministerium am 18. Dezember eine Richtlinie herausgegeben, die Grenzbeamte und Migri anweist, Anträge auf vorübergehenden Schutz von Personen abzulehnen, die bereits in einem anderen EU-Land diesen Status besitzen. Die Beamten führen nun Echtzeitprüfungen in einer EU-weiten Datenbank durch, bevor sie einen Antrag annehmen, und setzen damit Artikel 11 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz vollständig um.

Im Jahr 2025 versuchten etwa 1.200 Personen, eine „zweite“ Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, angelockt durch Finnlands vergleichsweise großzügige Wohnbeihilfe und den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt. Migri rechnet damit, dass diese Zahl unter dem neuen Verfahren um 80 Prozent sinken wird. Arbeitgeber müssen daher den bestehenden Status eines Bewerbers frühzeitig im Einstellungsprozess überprüfen; Mitarbeitende, die unter vorübergehendem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat stehen, müssen vor einem Wechsel eine arbeitgeberbezogene Erlaubnis wie die EU-Blaukarte beantragen.

Finnland schließt Schlupfloch bei „zweiten“ Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz


NGOs warnen, dass die Richtlinie die Familienzusammenführung für Geflüchtete erschweren könnte, doch Behörden betonen, dass Asyl- oder reguläre Arbeitserlaubnisse weiterhin verfügbar sind, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Politik bringt Finnland in Einklang mit anderen nordischen Ländern, die in diesem Jahr ihre Regeln verschärft haben, um sogenanntes „Leistungstourismus“ einzudämmen.

Mobilitätsteams sollten ihre FAQs zur Personalbeschaffung aktualisieren, Screening-Fragen in HR-Portale integrieren und Musterschreiben vorbereiten, die betroffenen Kandidaten alternative Erlaubniswege erläutern. Wird ein doppelter Schutzstatus nicht erkannt, kann dies zu Ablehnungen bei der Einreise oder plötzlichen Kündigungen von Arbeitsverträgen führen.
Quelle: VisaHQ – Global Mobility News

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