
Um Mitternacht am 1. Januar 2026 hat die Tschechische Republik die umfassendste Reform ihres Einwanderungssystems seit zwei Jahrzehnten in Kraft gesetzt. Das lang erwartete Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern ersetzt ein Flickwerk von Änderungen, das Kritiker als undurchsichtig und belastend bezeichneten. Ab sofort können alle Phasen des Einwanderungsprozesses – Antragstellung, Dokumentenausstellung, Adressänderungen und Verlängerungen – über ein sicheres Online-Portal, das „Ausländer-Konto“, abgewickelt werden, das mit der elektronischen Identität (e-ID) des Inhabers verknüpft ist. Die biometrische Erfassung erfolgt weiterhin persönlich, doch Termine, Gebührenzahlungen und Dokumentenuploads laufen nun vollständig über das neue Portal des Innenministeriums (IM). Die Digitalisierung soll die Bearbeitungszeiten für Arbeitnehmerkarten und andere Genehmigungen um mehrere Wochen verkürzen.
Das Gesetz führt zudem das verpflichtende Konzept eines „Garanten“ ein: Universitäten, Arbeitgeber und andere Sponsoren müssen den Aufenthaltszweck aktiv bestätigen und das Innenministerium über Änderungen informieren. Sponsoren erhalten Echtzeitzugriff auf den Status der von ihnen unterstützten Anträge, müssen aber mit Bußgeldern von bis zu 500.000 CZK rechnen, wenn sie Kündigungen oder falsche Daten nicht melden.
Für EU-Bürger ist die Änderung eher evolutionär. Die Registrierung für Aufenthalte über 90 Tage erfolgt künftig über das Portal statt in Papierform und bleibt während einer einjährigen Übergangsphase freiwillig. Ab 2027 wird die Nicht-Registrierung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gemeinden hatten sich für diese Maßnahme eingesetzt, da genaue Daten über ausländische Einwohner für die Planung von Schulen, Abfallwirtschaft und öffentlichem Nahverkehr unerlässlich sind.
Das Innenministerium betont, dass die Anspruchsvoraussetzungen und Gültigkeitszeiträume der Dokumente unverändert bleiben; die Reform ist administrativer Natur und keine Liberalisierung. Dennoch begrüßen Mobility-Manager die Neuerung: Die digitale Antragstellung erspart das nächtliche Anstehen im berüchtigt überfüllten Hládkov-Büro in Prag, und Statusupdates werden künftig auch auf Englisch verfügbar sein. Große multinationale Unternehmen haben bereits begonnen, API-Schnittstellen des IM-Portals in ihre globalen Mobility-Dashboards zu integrieren, um die Einhaltung der Vorschriften in Echtzeit für hunderte Entsandte zu überwachen.
Praktischer Tipp: Unternehmen sollten sofort ein Sponsorprofil anlegen und ihre internen HR-Systeme mit den Datenfeldern des Innenministeriums verknüpfen. Ausländische Mitarbeiter müssen ihre e-ID (Bank-ID oder Datenbox-Zugang) aktivieren, bevor sie sich einloggen können, daher sollten Onboarding-Checklisten entsprechend angepasst werden. Erste Berichte deuten darauf hin, dass das Portal stabil läuft, doch könnte die Bandbreite in der ersten Woche, insbesondere bei Massen-Uploads, knapp werden – daher wird eine gestaffelte Antragstellung empfohlen.
Das Gesetz führt zudem das verpflichtende Konzept eines „Garanten“ ein: Universitäten, Arbeitgeber und andere Sponsoren müssen den Aufenthaltszweck aktiv bestätigen und das Innenministerium über Änderungen informieren. Sponsoren erhalten Echtzeitzugriff auf den Status der von ihnen unterstützten Anträge, müssen aber mit Bußgeldern von bis zu 500.000 CZK rechnen, wenn sie Kündigungen oder falsche Daten nicht melden.
Für EU-Bürger ist die Änderung eher evolutionär. Die Registrierung für Aufenthalte über 90 Tage erfolgt künftig über das Portal statt in Papierform und bleibt während einer einjährigen Übergangsphase freiwillig. Ab 2027 wird die Nicht-Registrierung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gemeinden hatten sich für diese Maßnahme eingesetzt, da genaue Daten über ausländische Einwohner für die Planung von Schulen, Abfallwirtschaft und öffentlichem Nahverkehr unerlässlich sind.
Das Innenministerium betont, dass die Anspruchsvoraussetzungen und Gültigkeitszeiträume der Dokumente unverändert bleiben; die Reform ist administrativer Natur und keine Liberalisierung. Dennoch begrüßen Mobility-Manager die Neuerung: Die digitale Antragstellung erspart das nächtliche Anstehen im berüchtigt überfüllten Hládkov-Büro in Prag, und Statusupdates werden künftig auch auf Englisch verfügbar sein. Große multinationale Unternehmen haben bereits begonnen, API-Schnittstellen des IM-Portals in ihre globalen Mobility-Dashboards zu integrieren, um die Einhaltung der Vorschriften in Echtzeit für hunderte Entsandte zu überwachen.
Praktischer Tipp: Unternehmen sollten sofort ein Sponsorprofil anlegen und ihre internen HR-Systeme mit den Datenfeldern des Innenministeriums verknüpfen. Ausländische Mitarbeiter müssen ihre e-ID (Bank-ID oder Datenbox-Zugang) aktivieren, bevor sie sich einloggen können, daher sollten Onboarding-Checklisten entsprechend angepasst werden. Erste Berichte deuten darauf hin, dass das Portal stabil läuft, doch könnte die Bandbreite in der ersten Woche, insbesondere bei Massen-Uploads, knapp werden – daher wird eine gestaffelte Antragstellung empfohlen.
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