
Brasilien startet 2026 mit der umfassendsten Einwanderungsreform seit dem Migrationsgesetz von 2017. Die zwischenministerielle Verordnung 60/2025, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, hebt die Vielzahl länderspezifischer humanitärer Visaprogramme auf, die seit dem Erdbeben in Haiti 2010 entstanden waren. Separate Verfahren für Afghanen, Haitianer, Syrer, Ukrainer und andere werden durch ein einheitliches System ersetzt, das für jede Nationalität aktiviert werden kann, sobald die Justiz- und Außenministerien Brasiliens gemeinsam eine Krise anerkennen.
Kurzfristig hat die Änderung jedoch eine Lücke geschaffen. Konsulate weltweit haben die Vergabe neuer humanitärer Visa vorübergehend ausgesetzt, während sie auf die erste Berechtigungsliste warten. Dies führte dazu, dass NGOs, die Abreisen im Januar unterstützt hatten, Flüge stornieren oder Antragsteller auf andere Visakategorien umbuchen mussten. Fragomen und andere Einwanderungsberatungen berichten von einem Anstieg an „Wechsel“-Anfragen von Afghanen und Haitianern, die versuchen, laufende humanitäre Anträge in Studenten- oder Familienzusammenführungsvisa umzuwandeln, um ihre Umzugspläne einzuhalten.
Für Unternehmen bedeutet dies eine neue operative Herausforderung: ein völlig neuer „Hosting-Verpflichtungsbrief“. Jeder zukünftige Antragsteller muss von einer brasilianischen NGO unterstützt werden, die eine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundesregierung hat und nachweisen kann, dass sie über ausreichende Unterbringungs-, Sprachkurs- und Integrationsangebote verfügt. Firmen, die humanitäre Visa genutzt haben, um gefährdete Mitarbeiter – insbesondere Journalisten und Auftragnehmer aus Krisengebieten – zu verlegen, müssen nun Partnerschaften mit akkreditierten NGOs eingehen, bevor Reisen gebucht werden können.
Rechtsberater empfehlen Mobilitätsteams, ihre Compliance-Checklisten umgehend zu aktualisieren. Obwohl Gehaltsgrenzen und Arbeitsgenehmigungsregeln unverändert bleiben, müssen die Antragsunterlagen nun die Verpflichtung der NGO enthalten und bei längerer Verzögerung möglicherweise neue polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden. In Brasilien befindliche Inhaber humanitärer Visa behalten ihre aktuellen Aufenthaltstitel, doch Verlängerungs- oder Familienzusammenführungsanträge, die nach dem 1. Januar gestellt werden, unterliegen den neuen Regelungen.
Brasília argumentiert, dass ein einheitlicher Rahmen die bisherige ad-hoc Improvisation bei Krisen beendet und schnellere, planbarere Reaktionen ermöglicht. Der Erfolg wird daran gemessen, wie schnell die erste Berechtigungsliste veröffentlicht wird und ob die NGOs in der Lage sind, die neue Sponsoring-Nachfrage zügig zu erfüllen.
Kurzfristig hat die Änderung jedoch eine Lücke geschaffen. Konsulate weltweit haben die Vergabe neuer humanitärer Visa vorübergehend ausgesetzt, während sie auf die erste Berechtigungsliste warten. Dies führte dazu, dass NGOs, die Abreisen im Januar unterstützt hatten, Flüge stornieren oder Antragsteller auf andere Visakategorien umbuchen mussten. Fragomen und andere Einwanderungsberatungen berichten von einem Anstieg an „Wechsel“-Anfragen von Afghanen und Haitianern, die versuchen, laufende humanitäre Anträge in Studenten- oder Familienzusammenführungsvisa umzuwandeln, um ihre Umzugspläne einzuhalten.
Für Unternehmen bedeutet dies eine neue operative Herausforderung: ein völlig neuer „Hosting-Verpflichtungsbrief“. Jeder zukünftige Antragsteller muss von einer brasilianischen NGO unterstützt werden, die eine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundesregierung hat und nachweisen kann, dass sie über ausreichende Unterbringungs-, Sprachkurs- und Integrationsangebote verfügt. Firmen, die humanitäre Visa genutzt haben, um gefährdete Mitarbeiter – insbesondere Journalisten und Auftragnehmer aus Krisengebieten – zu verlegen, müssen nun Partnerschaften mit akkreditierten NGOs eingehen, bevor Reisen gebucht werden können.
Rechtsberater empfehlen Mobilitätsteams, ihre Compliance-Checklisten umgehend zu aktualisieren. Obwohl Gehaltsgrenzen und Arbeitsgenehmigungsregeln unverändert bleiben, müssen die Antragsunterlagen nun die Verpflichtung der NGO enthalten und bei längerer Verzögerung möglicherweise neue polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden. In Brasilien befindliche Inhaber humanitärer Visa behalten ihre aktuellen Aufenthaltstitel, doch Verlängerungs- oder Familienzusammenführungsanträge, die nach dem 1. Januar gestellt werden, unterliegen den neuen Regelungen.
Brasília argumentiert, dass ein einheitlicher Rahmen die bisherige ad-hoc Improvisation bei Krisen beendet und schnellere, planbarere Reaktionen ermöglicht. Der Erfolg wird daran gemessen, wie schnell die erste Berechtigungsliste veröffentlicht wird und ob die NGOs in der Lage sind, die neue Sponsoring-Nachfrage zügig zu erfüllen.
Quelle: VisaHQ