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Brasilien reformiert humanitäre Einwanderung: Einheitlicher Rahmen ersetzt bisherige ad-hoc-Programme für Afghanen und Haitianer

Jan. 8, 2026
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Brasilien reformiert humanitäre Einwanderung: Einheitlicher Rahmen ersetzt bisherige ad-hoc-Programme für Afghanen und Haitianer
Brasilien hat das bisherige Flickwerk an länderspezifischen humanitären Visa, das seit 2017 genutzt wurde, abgeschafft und durch einen einheitlichen Mechanismus ersetzt, der für künftige Fluchtkrisen gelten soll. Die interministerielle Verordnung 60/2025, veröffentlicht im Diário Oficial und seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, wurde am 6. und 7. Januar von den Ministerien für Justiz und Auswärtige Angelegenheiten vorgestellt.

Die Regelung hebt die bisherigen Sonderprogramme auf, die Afghanen, Haitianer, Syrer und andere gezielt nach Brasilien brachten, und ermöglicht den beiden Ministerien stattdessen, jederzeit gemeinsame Verordnungen zu erlassen, die die Nationalitäten (und die genauen Umstände) benennen, die Schutz erhalten. Bis zur Veröffentlichung der ersten Liste wurden brasilianische Konsulate angewiesen, keine automatische Berechtigung für bestimmte Gruppen anzunehmen, was zu einer vorübergehenden Aussetzung neuer Anträge auf humanitäre Visa führt.

Das neue System berücksichtigt Erfahrungen aus der Evakuierung Afghanistans 2022, als NGOs Schwierigkeiten hatten, Tausende von Evakuierten kurzfristig unterzubringen. Künftig muss jeder Antragsteller eine „Unterbringungsverpflichtung“ einer NGO vorlegen, die eine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundesregierung hat und Unterkunft sowie Integrationshilfe nachweisen kann. Die Visagebühren bleiben für Hauptantragsteller und Angehörige erlassen, die Aufenthaltsrechte entsprechen dem bisherigen Modell: Die Begünstigten müssen sich innerhalb von 90 Tagen bei der Bundespolizei registrieren und können dann eine zweijährige befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Studium und Arbeit erlaubt und den Weg zu einem unbefristeten Aufenthalt ebnet.

Brasilien reformiert humanitäre Einwanderung: Einheitlicher Rahmen ersetzt bisherige ad-hoc-Programme für Afghanen und Haitianer


Personalverantwortliche in Unternehmen sollten zwei unmittelbare Folgen beachten: Erstens ist die Berechtigung nicht mehr automatisch an die Nationalität gebunden – HR-Teams können nicht mehr davon ausgehen, dass Mitarbeitende oder Auftragnehmer aus Krisenländern automatisch qualifiziert sind. Zweitens verlängert die Verpflichtung zur Unterbringungserklärung die Vorlaufzeiten und bringt eine dritte Partei in die Dokumentenkette. Unternehmen, die regelmäßig Personal aus instabilen Regionen versetzen, sollten frühzeitig geprüfte NGO-Partner einbinden und mehrere zusätzliche Wochen für die Vorbereitung einplanen.

Langfristig bringt die Verordnung Brasilien näher an das EU-Modell des „vorübergehenden Schutzes“ und könnte das Land zu einem verlässlicheren Zufluchtsort bei künftigen Fluchtbewegungen machen – vorausgesetzt, die Ministerien veröffentlichen die angekündigten gemeinsamen Verordnungen transparent und in angemessener Frequenz. Bis dahin raten Experten, alternative Wege zu prüfen, etwa das erweiterte Besuchervisum für kurzfristige technische Einsätze oder das Visum für digitale Nomaden, wenn der humanitäre Status unklar ist.

Für Personen, die bereits mit den aufgehobenen afghanischen oder haitianischen Visa in Brasilien sind, gilt eine Übergangsregelung: Wer bis zum 31. Dezember 2025 eingereist ist, kann unabhängig vom Status einen Aufenthalt beantragen, um einen plötzlichen Verlust der Legalität oder der Arbeitsrechte zu verhindern.
Quelle: VisaHQ & Fragomen

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