
In einer weitreichenden Entscheidung, die globale Mobilitätsprogramme nachhaltig beeinflussen wird, bestätigte das US-Außenministerium am 16. Januar, dass ab dem 21. Januar 2026 die Ausstellung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern ausgesetzt wird. Die Aussetzung betrifft ausschließlich Einwanderungsvisa – also Familien-, Arbeits- und Diversity-Green Cards, die an Konsulaten bearbeitet werden – und hat keine Auswirkungen auf Nicht-Einwanderungsvisa wie H-1B, L-1, F-1 oder B-1/B-2.
Behörden begründen den Stopp mit der Notwendigkeit, zu prüfen, ob Migranten aus den betroffenen Ländern „wahrscheinlich zu einer öffentlichen Belastung werden“. Die betroffenen Staaten reichen über alle Regionen und Einkommensklassen, von Afghanistan, Haiti und Nigeria bis Russland, Thailand und Argentinien. Antragsteller können weiterhin Unterlagen einreichen und an Interviews teilnehmen, jedoch werden keine Visa ausgestellt, bis die Überprüfung abgeschlossen ist. Ein Enddatum wurde nicht genannt.
Praktische Folgen: Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte über Konsulate einwandern lassen wollen, müssen gegebenenfalls auf eine Statusanpassung im Land umsteigen – sofern der Kandidat dafür infrage kommt – oder den Arbeitsbeginn verschieben. Familienzusammenführungen sind auf unbestimmte Zeit unterbrochen, und Gewinner der Diversity-Visa, die sich den gesetzlichen Fristen nähern, könnten ihre Berechtigung verlieren. Einwanderungsanwälte empfehlen, alternative Arbeitsvisastrategien zu prüfen und den Kontakt zu ausländischen Mitarbeitern offen zu halten. Doppelstaater mit einem Pass eines nicht betroffenen Landes können wie gewohnt vorgehen.
Die Maßnahme erinnert an frühere „Reiseverbote“, ist jedoch deutlich umfassender. Kritiker warnen vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheits- und Technologiesektor, während Befürworter die Maßnahme als Schutz für US-Steuerzahler sehen. Klagen werden erwartet; Bürgerrechtsorganisationen kritisieren die Regelung als diskriminierend und als Überschreitung der Exekutivbefugnisse gemäß Abschnitt 212(f) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Behörden begründen den Stopp mit der Notwendigkeit, zu prüfen, ob Migranten aus den betroffenen Ländern „wahrscheinlich zu einer öffentlichen Belastung werden“. Die betroffenen Staaten reichen über alle Regionen und Einkommensklassen, von Afghanistan, Haiti und Nigeria bis Russland, Thailand und Argentinien. Antragsteller können weiterhin Unterlagen einreichen und an Interviews teilnehmen, jedoch werden keine Visa ausgestellt, bis die Überprüfung abgeschlossen ist. Ein Enddatum wurde nicht genannt.
Praktische Folgen: Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte über Konsulate einwandern lassen wollen, müssen gegebenenfalls auf eine Statusanpassung im Land umsteigen – sofern der Kandidat dafür infrage kommt – oder den Arbeitsbeginn verschieben. Familienzusammenführungen sind auf unbestimmte Zeit unterbrochen, und Gewinner der Diversity-Visa, die sich den gesetzlichen Fristen nähern, könnten ihre Berechtigung verlieren. Einwanderungsanwälte empfehlen, alternative Arbeitsvisastrategien zu prüfen und den Kontakt zu ausländischen Mitarbeitern offen zu halten. Doppelstaater mit einem Pass eines nicht betroffenen Landes können wie gewohnt vorgehen.
Die Maßnahme erinnert an frühere „Reiseverbote“, ist jedoch deutlich umfassender. Kritiker warnen vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheits- und Technologiesektor, während Befürworter die Maßnahme als Schutz für US-Steuerzahler sehen. Klagen werden erwartet; Bürgerrechtsorganisationen kritisieren die Regelung als diskriminierend und als Überschreitung der Exekutivbefugnisse gemäß Abschnitt 212(f) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Quelle: The Times (US edition)