
Ab dem 21. Januar wird das US-Außenministerium keine Einwanderungsvisa mehr an Antragsteller aus 75 Ländern ausstellen, die von den Behörden als „hohes Risiko für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen“ eingestuft werden. Diese beispiellose Aussetzung, die am 14. Januar in einer Pressemitteilung angekündigt und am 15. Januar in konsularischen Schreiben präzisiert wurde, betrifft ausschließlich Visakategorien, die zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht führen – also Familien-, Arbeits- und Diversity-basierte Einwanderungsvisa. Nicht-Einwanderungsvisa (Besucher-, Studenten-, Arbeitsvisa) bleiben unverändert, allerdings werden Antragsteller verstärkt zu ihrer finanziellen Eigenständigkeit befragt.
Inhaber eines bereits gültigen Einwanderungsvisums oder einer Green Card sind nicht betroffen, ebenso wenig Doppelstaatsbürger, die mit einem Pass eines nicht eingeschränkten Landes reisen. Während der Aussetzung führen die Konsulate weiterhin Interviews durch und setzen die Fälle gemäß INA 221(g) in eine administrative Prüfung, bis neue Anweisungen vorliegen. Ein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme wurde nicht genannt.
Personalverantwortliche in Unternehmen sollten umgehend ihre Mitarbeiterpipeline überprüfen: Angestellte im Ausland, die auf Einwanderungsvisa warten, sind nun blockiert, was langfristige Einsätze und die Aufnahme in die US-Gehaltsabrechnung beeinträchtigt. Arbeitgeber könnten erwägen, betroffene Mitarbeiter auf L-1-, H-1B- oder Parole-Optionen umzustellen, um die Lücke zu überbrücken. Allerdings könnten Kapazitätsengpässe in einigen Konsulaten auch Termine für Nicht-Einwanderungsvisa erschweren.
Rechtsexperten rechnen mit schnellen Klagen, da die Verfügung keine gesetzliche Grundlage habe und de facto ein öffentliches Leistungsverbots basierend auf der Staatsangehörigkeit einführe, das über das bestehende Einwanderungsrecht hinausgehe. Bis Gerichte eingreifen, sollten Unternehmen Notfallpläne entwickeln, ihre Mitarbeiter über Reise-Risiken informieren und finanzielle Unterstützungsnachweise dokumentieren, um Anträge auf Ausnahmen im nationalen Interesse zu untermauern.
Inhaber eines bereits gültigen Einwanderungsvisums oder einer Green Card sind nicht betroffen, ebenso wenig Doppelstaatsbürger, die mit einem Pass eines nicht eingeschränkten Landes reisen. Während der Aussetzung führen die Konsulate weiterhin Interviews durch und setzen die Fälle gemäß INA 221(g) in eine administrative Prüfung, bis neue Anweisungen vorliegen. Ein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme wurde nicht genannt.
Personalverantwortliche in Unternehmen sollten umgehend ihre Mitarbeiterpipeline überprüfen: Angestellte im Ausland, die auf Einwanderungsvisa warten, sind nun blockiert, was langfristige Einsätze und die Aufnahme in die US-Gehaltsabrechnung beeinträchtigt. Arbeitgeber könnten erwägen, betroffene Mitarbeiter auf L-1-, H-1B- oder Parole-Optionen umzustellen, um die Lücke zu überbrücken. Allerdings könnten Kapazitätsengpässe in einigen Konsulaten auch Termine für Nicht-Einwanderungsvisa erschweren.
Rechtsexperten rechnen mit schnellen Klagen, da die Verfügung keine gesetzliche Grundlage habe und de facto ein öffentliches Leistungsverbots basierend auf der Staatsangehörigkeit einführe, das über das bestehende Einwanderungsrecht hinausgehe. Bis Gerichte eingreifen, sollten Unternehmen Notfallpläne entwickeln, ihre Mitarbeiter über Reise-Risiken informieren und finanzielle Unterstützungsnachweise dokumentieren, um Anträge auf Ausnahmen im nationalen Interesse zu untermauern.