
Kanadas Einwanderungs-, Flüchtlings- und Staatsbürgerschaftsbehörde (IRCC) hat bestätigt, dass ab dem 1. Mai 2026 Begünstigte des Interim Federal Health Program (IFHP) für bestimmte ergänzende Gesundheitsleistungen eine geringe Zuzahlung leisten müssen. Diese Maßnahme, erstmals im Haushalt 2025 angekündigt, sieht vor, dass IFHP-Klienten pauschal 4 kanadische Dollar pro verschreibungspflichtigem Medikament zahlen und 30 Prozent der Kosten für Leistungen wie Zahn- und Augenpflege, Beratung sowie Hilfsmittel übernehmen. Grundlegende ärztliche und Krankenhausleistungen bleiben weiterhin kostenlos, und die Leistungen der jeweiligen Provinz bleiben unberührt.
Das IRCC erklärt, dass die Nachfrage nach IFHP-Leistungen stark gestiegen ist, da Kanada mehr Flüchtlinge, humanitäre Einreisende und andere schutzbedürftige Migranten aufnimmt. Die Behörde argumentiert, dass eine kleine Kostenbeteiligung dazu beiträgt, das Programm finanziell tragfähig zu halten, ohne den Zugang zu wichtigen Behandlungen einzuschränken. Im Haushaltsjahr 2024–25 lagen die Ausgaben für das IFHP bei über 145 Millionen kanadischen Dollar – das Dreifache im Vergleich zu vor fünf Jahren.
Integrationsagenturen unterstützen grundsätzlich die Kostenbegrenzung, warnen jedoch davor, dass selbst geringe Eigenbeteiligungen einkommensschwache Neuankömmlinge von präventiven Behandlungen abhalten könnten, was langfristig die Notfallkosten erhöhen könnte. Auch Arbeitgeber, die Flüchtlinge im Rahmen des Economic Mobility Pathways Pilot (EMPP) unterstützen, beobachten die Entwicklung genau, da sie oft in den ersten zwölf Monaten ergänzende Leistungen finanzieren.
Für Mobility-Manager ergeben sich praktische Schritte: Umzugsetats sollten an die möglichen Zuzahlungen angepasst werden, das neue IFHP-Toolkit des IRCC sollte an Entsandte verteilt werden, und es gilt zu prüfen, ob bevorzugte medizinische Anbieter bei Medavie Blue Cross registriert sind – dem Drittanbieter, der die Zuzahlungen einzieht. Unternehmen sollten zudem überprüfen, ob private Versicherungen die 30-prozentige Eigenbeteiligung bei Zahn- und Augenbehandlungen erstatten.
Das IRCC erklärt, dass die Nachfrage nach IFHP-Leistungen stark gestiegen ist, da Kanada mehr Flüchtlinge, humanitäre Einreisende und andere schutzbedürftige Migranten aufnimmt. Die Behörde argumentiert, dass eine kleine Kostenbeteiligung dazu beiträgt, das Programm finanziell tragfähig zu halten, ohne den Zugang zu wichtigen Behandlungen einzuschränken. Im Haushaltsjahr 2024–25 lagen die Ausgaben für das IFHP bei über 145 Millionen kanadischen Dollar – das Dreifache im Vergleich zu vor fünf Jahren.
Integrationsagenturen unterstützen grundsätzlich die Kostenbegrenzung, warnen jedoch davor, dass selbst geringe Eigenbeteiligungen einkommensschwache Neuankömmlinge von präventiven Behandlungen abhalten könnten, was langfristig die Notfallkosten erhöhen könnte. Auch Arbeitgeber, die Flüchtlinge im Rahmen des Economic Mobility Pathways Pilot (EMPP) unterstützen, beobachten die Entwicklung genau, da sie oft in den ersten zwölf Monaten ergänzende Leistungen finanzieren.
Für Mobility-Manager ergeben sich praktische Schritte: Umzugsetats sollten an die möglichen Zuzahlungen angepasst werden, das neue IFHP-Toolkit des IRCC sollte an Entsandte verteilt werden, und es gilt zu prüfen, ob bevorzugte medizinische Anbieter bei Medavie Blue Cross registriert sind – dem Drittanbieter, der die Zuzahlungen einzieht. Unternehmen sollten zudem überprüfen, ob private Versicherungen die 30-prozentige Eigenbeteiligung bei Zahn- und Augenbehandlungen erstatten.
Quelle: The Economic Times
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