
In einer am 2. Februar spätabends in den sozialen Medien veröffentlichten Ansprache bekräftigte Ministerpräsident Pedro Sánchez die Entscheidung seiner Regierung, rund eine halbe Million Menschen, die derzeit ohne legalen Status in Spanien leben, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu gewähren. Das Verfahren per königlichem Dekret – dessen Antragsphase voraussichtlich Anfang April startet – richtet sich an alle, die vor dem 31. Dezember 2025 mindestens fünf Monate in Spanien nachweisen können und keine Vorstrafen haben.
Sánchez bezeichnete die Maßnahme als „Investition in Würde, Gemeinschaft und Wachstum“ und betonte, dass die überwiegende Mehrheit der Begünstigten bereits in Spaniens Arbeitsmarkt integriert ist, etwa in den Bereichen Landwirtschaft, Gastronomie, Logistik und Pflege. Laut dem Ministerium für Integration wird die Legalisierung sofort eine einjährige offene Arbeitserlaubnis (bei Minderjährigen fünf Jahre) erteilen und den Weg zu längerfristigen Aufenthaltsgenehmigungen und letztlich zur Staatsbürgerschaft ebnen.
Die Initiative geht auf eine Bürgerbewegung aus dem Jahr 2024 zurück, die von über 700.000 Unterschriften, der katholischen Kirche und fast 900 NGOs unterstützt wird. Sie bricht mit der restriktiven Haltung, die derzeit in vielen Teilen Europas und den USA vorherrscht, und erinnert an frühere spanische Amnestien in den Jahren 1986, 1991, 2000 und 2005. Befürworter argumentieren, dass das Dekret Arbeitnehmer aus der Schattenwirtschaft holt, die Sozialversicherungseinnahmen steigert und Unternehmen bei der Einstellung Rechtssicherheit bietet.
Kritiker aus dem rechten Spektrum warnen hingegen, dass die Vergabe von Aufenthaltsstatus die Wohnungs- und öffentlichen Dienste belasten und als Anreiz für künftige irreguläre Migration wirken könnte. Wirtschaftsverbände zeigen sich überwiegend unterstützend, mahnen jedoch an, die Bearbeitungskapazitäten zu erhöhen, um Rückstaus beim Start des Online-Portals zu vermeiden. Personal- und Mobilitätsmanager sollten bereits jetzt damit beginnen, Mitarbeiter oder Angehörige zu identifizieren, die infrage kommen, da das anfängliche 90-tägige Antragsfenster voraussichtlich streng gehandhabt wird.
Für globale Mobilitätsteams ist die praktische Konsequenz klar: Undokumentierte Mitarbeiter oder Familienangehörige können ab 2026 legal ins Gehaltssystem aufgenommen werden, wenn die erforderlichen Unterlagen – insbesondere Wohnsitznachweise und polizeiliche Führungszeugnisse – jetzt gesammelt werden. Unternehmen, die stark auf Saison- oder Vertragsarbeiter angewiesen sind, könnten zudem von einer erleichterten Rekrutierung profitieren, sobald die bisherige Schattenbelegschaft eine Arbeitserlaubnis erhält.
Sánchez bezeichnete die Maßnahme als „Investition in Würde, Gemeinschaft und Wachstum“ und betonte, dass die überwiegende Mehrheit der Begünstigten bereits in Spaniens Arbeitsmarkt integriert ist, etwa in den Bereichen Landwirtschaft, Gastronomie, Logistik und Pflege. Laut dem Ministerium für Integration wird die Legalisierung sofort eine einjährige offene Arbeitserlaubnis (bei Minderjährigen fünf Jahre) erteilen und den Weg zu längerfristigen Aufenthaltsgenehmigungen und letztlich zur Staatsbürgerschaft ebnen.
Die Initiative geht auf eine Bürgerbewegung aus dem Jahr 2024 zurück, die von über 700.000 Unterschriften, der katholischen Kirche und fast 900 NGOs unterstützt wird. Sie bricht mit der restriktiven Haltung, die derzeit in vielen Teilen Europas und den USA vorherrscht, und erinnert an frühere spanische Amnestien in den Jahren 1986, 1991, 2000 und 2005. Befürworter argumentieren, dass das Dekret Arbeitnehmer aus der Schattenwirtschaft holt, die Sozialversicherungseinnahmen steigert und Unternehmen bei der Einstellung Rechtssicherheit bietet.
Kritiker aus dem rechten Spektrum warnen hingegen, dass die Vergabe von Aufenthaltsstatus die Wohnungs- und öffentlichen Dienste belasten und als Anreiz für künftige irreguläre Migration wirken könnte. Wirtschaftsverbände zeigen sich überwiegend unterstützend, mahnen jedoch an, die Bearbeitungskapazitäten zu erhöhen, um Rückstaus beim Start des Online-Portals zu vermeiden. Personal- und Mobilitätsmanager sollten bereits jetzt damit beginnen, Mitarbeiter oder Angehörige zu identifizieren, die infrage kommen, da das anfängliche 90-tägige Antragsfenster voraussichtlich streng gehandhabt wird.
Für globale Mobilitätsteams ist die praktische Konsequenz klar: Undokumentierte Mitarbeiter oder Familienangehörige können ab 2026 legal ins Gehaltssystem aufgenommen werden, wenn die erforderlichen Unterlagen – insbesondere Wohnsitznachweise und polizeiliche Führungszeugnisse – jetzt gesammelt werden. Unternehmen, die stark auf Saison- oder Vertragsarbeiter angewiesen sind, könnten zudem von einer erleichterten Rekrutierung profitieren, sobald die bisherige Schattenbelegschaft eine Arbeitserlaubnis erhält.
Quelle: The Guardian
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