
Italiens rechtsgerichtete Regierung wird nächste Woche ein umfassendes Einwanderungspaket vorstellen, das erstmals seit den 1990er Jahren der Marine und der Küstenwache offiziell erlaubt, Migrantenboote aus den Hoheitsgewässern abzuweisen und gerettete Personen in als „sicher“ eingestufte Drittstaaten zu bringen. Innenminister Matteo Piantedosi erklärte nach der Kabinettssitzung am Donnerstag, dass die Maßnahme – schnell als „Marineblockade“ bezeichnet – mit dem neuen EU-Asyl- und Migrationspakt abgestimmt werden soll, der im Juni in Kraft tritt.
Laut dem Gesetzentwurf könnten Asylsuchende, die innerhalb von 24 Seemeilen vor der italienischen Küste aufgegriffen werden, zur Bearbeitung ihrer Schutzgesuche an Partnerstaaten wie Albanien oder Tunesien überstellt werden. Die Regierung argumentiert, dass die Offshore-Bearbeitung Schleusernetzwerke abschrecken und die überlasteten Aufnahmezentren in Sizilien und Kalabrien entlasten soll. Menschenrechtsorganisationen kündigen bereits rechtliche Schritte an und verweisen auf mögliche Verstöße gegen das Non-Refoulement-Prinzip, das sowohl im EU-Recht als auch in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verankert ist.
Für Arbeitgeber, die auf saisonale oder geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind, sind die Auswirkungen erheblich. Zwar bleibt das jährliche „decreto flussi“-Kontingentsystem unverändert, doch erhält das Innenministerium die Befugnis, Visa neu zu verteilen, falls die Zahl der Ankünfte per Schiff eine noch festzulegende Schwelle überschreitet. Personalabteilungen in Unternehmen müssen daher mit möglichen Nachjustierungen der Kontingente während der Saison rechnen, was die Einstellung von Drittstaatsangehörigen in Landwirtschaft, Gastronomie und Bauwesen erschweren könnte.
Der Gesetzentwurf wird am 11. Februar dem Parlament vorgelegt, wobei die Regierung dank ihrer stabilen Mehrheit in beiden Kammern mit einer Verabschiedung rechnet. Die Oppositionsparteien kündigen Änderungsanträge an, um Rettungsaktionen in italienischen Häfen aufrechtzuerhalten und eine gerichtliche Kontrolle der Überstellungen in Drittstaaten sicherzustellen.
Unternehmen mit mobilen Belegschaften sollten die parlamentarische Debatte genau verfolgen: Der endgültige Text könnte die Bearbeitungszeiten für innerbetriebliche Versetzungen beeinflussen und die Verfügbarkeit von arbeitserlaubnisfreien Kontingenten einschränken, falls die Such- und Rettungskapazitäten reduziert werden.
Laut dem Gesetzentwurf könnten Asylsuchende, die innerhalb von 24 Seemeilen vor der italienischen Küste aufgegriffen werden, zur Bearbeitung ihrer Schutzgesuche an Partnerstaaten wie Albanien oder Tunesien überstellt werden. Die Regierung argumentiert, dass die Offshore-Bearbeitung Schleusernetzwerke abschrecken und die überlasteten Aufnahmezentren in Sizilien und Kalabrien entlasten soll. Menschenrechtsorganisationen kündigen bereits rechtliche Schritte an und verweisen auf mögliche Verstöße gegen das Non-Refoulement-Prinzip, das sowohl im EU-Recht als auch in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verankert ist.
Für Arbeitgeber, die auf saisonale oder geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind, sind die Auswirkungen erheblich. Zwar bleibt das jährliche „decreto flussi“-Kontingentsystem unverändert, doch erhält das Innenministerium die Befugnis, Visa neu zu verteilen, falls die Zahl der Ankünfte per Schiff eine noch festzulegende Schwelle überschreitet. Personalabteilungen in Unternehmen müssen daher mit möglichen Nachjustierungen der Kontingente während der Saison rechnen, was die Einstellung von Drittstaatsangehörigen in Landwirtschaft, Gastronomie und Bauwesen erschweren könnte.
Der Gesetzentwurf wird am 11. Februar dem Parlament vorgelegt, wobei die Regierung dank ihrer stabilen Mehrheit in beiden Kammern mit einer Verabschiedung rechnet. Die Oppositionsparteien kündigen Änderungsanträge an, um Rettungsaktionen in italienischen Häfen aufrechtzuerhalten und eine gerichtliche Kontrolle der Überstellungen in Drittstaaten sicherzustellen.
Unternehmen mit mobilen Belegschaften sollten die parlamentarische Debatte genau verfolgen: Der endgültige Text könnte die Bearbeitungszeiten für innerbetriebliche Versetzungen beeinflussen und die Verfügbarkeit von arbeitserlaubnisfreien Kontingenten einschränken, falls die Such- und Rettungskapazitäten reduziert werden.
Quelle: ANSA